Vorsätzliche Behinderung von Einsatzfahrzeugen

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Zur Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Gondsroth und den damit verbunden Absperrmaßnahmen äußert sich VORSPRUNG-Leser Denis Früchtl aus Freigericht.



"Ich fuhr vorgestern und gestern Abend durch Hasselroth-Gondsroth und musste leider feststellen, dass hinter den Baustellenschildern an der Ecke Nebenstraße und Hauptstraße bzw. L3339 (bei der Kirche) eine Linie mit Bauschutt aufgehäuft wurde. Anscheinend haben hier die Anwohner, um den Verkehr durch die Baustelle zu stoppen, diese Maßnahme ergriffen. Jedoch gefährden diese damit sich selbst und alle anderen, denn auch Einsatzfahrzeuge können diese Strecke nicht mehr passieren.

Die Baustelle an sich ist so eingerichtet, dass ein Passieren mit Einsatzfahrzeugen möglich ist und auch Baustellenschilder sind so ausgelegt, dass man sie schnell auf die Seite schieben kann. Sollte es in diesem Bereich nun zu einem Brand, medizinischen Notfall etc. kommen , so ist ein unnötiges Ausweichen und damit ein großer Zeitverlust in Kauf zu nehmen und unumgänglich. Dadurch wird der Tod bzw. die dauerhafte gesundheitliche Schädigung der Mitmenschen vorsätzlich in Kauf genommen und das ist nicht tolerierbar. Die Strecke durch Gondsroth muss auch des öfteren mit Rettungswagen auf dem Weg zum Einsatz durchfahren werden. Eine Straße muss jederzeit (soweit durch die Bauarbeiten möglich) für Einsatzfahrzeuge befahrbar sein, zum Durchfahren, aber auch zum Anfahren der Häuser in der Baustelle. Zudem ist durch das aufgestellte Verkehrsschild 'Anlieger bis Baustelle frei' das Befahren der gesperrten Strecke für Anlieger erlaubt, auch dies wird dadurch unmöglich.

Im letzten Jahr wurde durch eine ähnliche Aktion der Anwohner schon einmal ein Rettungswagen auf der Einsatzanfahrt vorsätzlich blockiert. Es scheint mir, als wäre den Anwohner die Gefährdung ihrer Mitmenschen egal, nur um ihre persönlichen Interessen durchzusetzen. Öffentliches Interesse vor privatem Interesse, so schwer es für manche zu sein scheint."

Denis Früchtl
Kolpingstr. 29
63579 Freigericht

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