Wir brauchen eine Entscheidung für Eichen

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Die Bürgerinitiative "Ja zu Eichen – Ja zum Sprung über die B521“ wendet sich mit einem Offenen Brief an die Stadtverordneten der Stadt Nidderau.



"Sehr geehrte Stadtverordnete und Magistratsmitglieder, wir gehen davon aus, dass Sie zeitnah über den Standort eines neuen Feuerwehrhauses für Nidderau-Eichen entscheiden werden. Bereits im September 2013 haben wir uns als Sprachrohr der unmittelbar Betroffenen aus Eichen mit einem offenen Brief an Sie gewandt. Darin hatten wir Sie auf eine Fülle von Punkten und ungeklärten Fragen hingewiesen, die gegen den Standort an der Höchster Straße und für den Standort über die B521 sprechen.

In der Sitzung des Struktur- und Bauausschusses am 20. November 2013 im Saalbau Schmid hat die Firma BLFP-Frielinghaus im Wesentlichen folgende Planungen/Entwürfe vorgestellt:

- Neubau des Feuerwehrhauses an der B521/K851

- Neubau des Feuerwehrhauses an dem Standort Höchster Straße (Turnhalle) und

- Erweiterungsbau „Mehrzweckhalle“ auf dem Gelände Höchster Straße

Die vorgetragenen Beiträge inklusive der dafür von der Firma BLFP zusammengestellten Unterlagen haben zusätzlich zu den bereits vorhandenen offenen Punkten noch weitere Unklarheiten geschaffen. Daher möchten wir Sie ausdrücklich auf die im Folgenden genannten Punkte hinweisen, die unserer Meinung nach eine hohe Bedeutung haben und nicht unbeachtet bleiben können.

Wir haben in den letzten Wochen die zur Verfügung gestellten Unterlagen gesichtet. Die wesentli-chen Punkte haben wir unter folgenden Themen zusammengefasst:

− Beauftragte und vorgestellte Machbarkeitsstudien

− Standortbewertungen und Kostenvergleiche

− Siedlungserweiterung jenseits der B521/K851

− Berücksichtigung der DIN „Feuerwehrhäuser“ 14092

Beauftragte und vorgestellte Machbarkeitsstudien

1. In 2009 wurde das Architektenbüro PlanungsgruppeK mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Neubau des Feuerwehrhauses in Eichen beauftragt. Warum wurde nach Beschlussfassung durch die Stadtverordneten eine weitere kostenintensive Studie beauftragt, die sich erneut mit der Standortwahl befasst? Anmerkung: Gem. Briefverkehr zwischen Stadtverwaltung und Feuerwehr (Briefwechsel vom August 2007, „Bürgermeister und Magistrat der Stadt Nidderau - Freiwillige Feuerwehr Nidderau Eichen“) schied die Baufläche „Höchster Straße“ bereits 2007 aus den weiteren Planungen aus, aufgrund der heute wieder genannten Gründe.

2. Die vorgestellten Bauvorhaben auf dem Festplatz, Feuerwehrgerätehaus und Mehrzweckhalle wurden der Öffentlichkeit auf separaten Plänen präsentiert. – Werden beide Bauvorhaben in den Lageplan eingezeichnet, wird sofort offensichtlich, dass die Einzelplanungen kein sinnvolles Ganzes ergeben. Das Gelände ist total überbebaut.

3. Die baulichen Risiken des Geländes Höchster Straße hatten wir bereits in unserem o. g. Schrei-ben vom September 2013 ausführlich dargelegt.

Wir fragen Sie:

a) Warum wurde der Standort Höchster Straße in der ersten Machbarkeitsstudie/Vorauswahl ausgeschlossen?

b) Wieso wurde BLFP-Frielinghaus mit der Betreuung des Projektes und der Erstellung einer weiteren kostenintensiven Studie beauftragt, obwohl das Büro PlanungsgruppeK bereits beauftragt war, Ergebnisse vorgelegen haben und aus 2010 ein Stadtverordnetenbeschluss für den Standort über der B521 bis heute existiert?

c) Warum wurde das Planungsbüro gewechselt? Dies verstehen wir nicht, da auch Nachbargemeinden das Unternehmen mit der Erfahrung von über 200 gebauten Feuerwehrhäusern beauftragt haben.

d) Wurde für die neue Machbarkeitsstudie sowie weitere Planungen ein Ausschreibungsverfahren initiiert und durchgeführt?

Standortbewertungen und Kostenvergleiche

In Anbetracht der Bewertung der Höchster Straße und der Neubewertung des Standortes B521/ K851 durch die Firma BLFP haben wir folgende Anmerkungen bzw. verweisen auf folgende Punkte:

1. Der Kostenvergleich für die beiden Grundstücke ist nicht objektiv. Sowohl die Quadratmeterpreise als auch die angesetzten Flächen (Gelände an der B521 ist ca. 2 ½-mal so groß) sind nicht vergleichbar - für die gleiche Ausstattung der Feuerwache mit drei Stellplätzen sowie der Herrichtung und Erschließung.

2. Die im Kostenvergleich aufgeführten Baunebenkosten beider Standorte Höchster Straße und B521/K851 unterscheiden sich um ca. 100.000 €. Die Bürgerinitiative bittet um Stellungnahme, wie dies zustande kommt, zumal sich die Baunebenkosten nur auf das Gebäude selbst beziehen.

3. Betrachtet man die Herstellungs- und Erschließungskosten am Gelände Höchster Straße, erscheinen die 121.250 € als zu gering. - Sind darin die Kosten für die aufwändigen Erd- u. Befestigungsarbeiten sowie für den Hochwasserschutz (z. B. Ausschüttung des gesamten Geländes, Errichtung einer wasserresistenten Bodenplatte, Schaffung von Retentionsflächen sowie dem Bau einer Zu- u. Abfahrtsrampe, etc.) berücksichtigt worden? - Welche besonderen Maßnahmen sind hingegen in die Erschließung des Geländes jenseits der B521/K851 (Kosten sind mit 318.600 € veranschlagt) eingerechnet worden?

4. Die geplanten Kosten für die Zufahrt zum Gelände auf der K851 sind nicht einzubeziehen. Die einschlägigen Normen schreiben eine Abbiegerspur auf einer Kreisstraße nicht vor.

Die genannten Hinweise sind keine abschließende Aufzählung. Aus unserer Sicht sind es jedoch markante Punkte, die den vorgestellten Kostenvergleich in Frage stellen.

Siedlungserweiterung jenseits der B521/K851

Letzten Endes bleibt noch die Betrachtung der gesamten Fläche für die Expansion ortsansässiger Unternehmen, seitens des Bauamtes als Siedlungserweiterung bezeichnet wird.

1. Das für die Siedlungserweiterung vorgesehene Gelände ist unseres Erachtens für die kurz- und mittelfristigen Anforderungen mit den vorgestellten und geplanten ca. 40.000 m2 überdimensioniert.

2. Wir halten es zudem für unseriös, den Grundstückserwerb für ein Feuerwehrgerätehaus jenseits der B521/K851 in die Gemeinkosten einzurechnen. Das würde bedeuten, dass Gewerbetreibende Kauf und Erschließung eines Grundstückes für ein öffentliches Gebäude mittragen müssten.

3. Auch die Ausweisung eines Mischgebietes statt eines reinen Gewerbegebietes, mit dem die Siedlungserweiterung beginnen könnte, können wir nicht nachvollziehen. Sowohl für ein Feuer-wehrhaus als auch für die anfragenden Gewerbetreibenden wäre es vollkommen ausreichend und attraktiver, mit einem Gewerbegebiet zu starten.

Vor dem Hintergrund der angespannten Nidderauer Haushaltslage ergäbe sich ein wesentlich niedrigeres Investitionsvolumen mit allen positiven Effekten für die Stadt Nidderau und für Eichen.

DIN 14092-1:2012-04 „Feuerwehrhäuser“ – Teil 1: Planungsgrundlagen

Nachfolgende Informationen wurden gemäß der geltenden Normen und Rechtsprechung recherchiert und abgeglichen, insbesondere mit der DIN 14092-1:2012-04 „Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen“. Betrachtet man die uns am 20.11.2013 präsentierten Machbarkeitsstudie, weist diese erhebliche Widersprüche gegenüber der benannten Norm auf.

1. Wir zitieren aus der gültigen und anzuwendenden Norm DIN 14092-1:2012-04: „4.2 Anforderungen an das Grundstück: .… Bei der Errichtung von Feuerwehrhäusern in der Nähe von Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Verwaltungsstätten usw.) ist auf die Vermeidung einer Gefährdung von Personen im Bereich der Aus- und Zufahrten durch entsprechende Situierung zu achten.“ Betrachtet man die Vorstellung der Machbarkeitsstudie für die Höchster Straße, so wurde dieser Punkt gänzlich vernachlässigt bzw. es wurde ihm keine nennenswerte Relevanz zugesprochen.

2. Weiterhin sagt die Norm aus, dass gemäß zukünftigen Betrachtungen stets die Erweiterbarkeit des geplanten Bauvorhabens um mindestens einen kompletten Fahrzeugstellplatz gegeben sein muss. - Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass dies aufgrund der begrenzten Baufläche auf dem Gelände der Höchster Straße ausgeschlossen ist.

Bei Bedarf können wir gerne noch weitere Ausführungen und Erläuterungen geben. In einer Stadt mit finanziell angespannter Lage ist es unseres Erachtens Ihre Pflicht, Zukunfts-Projekte so zu planen, dass sie Einsparpotenzial in kommenden Jahren bringen werden. So wie z.B. ein Feuerwehrhaus außerhalb der Ortsgrenzen. Die hier und bereits in unserem ersten offenen Brief vom September 2013 beschriebenen Hinweise und Gegebenheiten schließen unserer Meinung nach den Standort an der Höchster Straße eindeutig aus. Hier der Link zu unserem Brief von 2013: http://www.ja-zu-eichen.de/images/download/Offener_Brief_BI_20130913.pdf

Wir fordern Sie dazu auf, Ihr Mandat verantwortungsbewusst und nachhaltig wahrzunehmen. Wir brauchen eine Entscheidung für Eichen, die nicht nur kurzfristig ist, sondern über viele Jahre tragfähige und zukunftsorientierte Perspektiven schafft. Auch der Ortsbeirat Eichen hat sich mit Beschluss der Sitzung vom 06.11.2013 für den Sprung über die B521/K851 ausgesprochen. Geben Sie Eichen Entwicklungsmöglichkeiten über die B521, damit auch künftig junge Familien und Menschen im Alter infrastrukturell versorgt sind!"

Für die Bürgerinitiative „Ja zu Eichen – Ja zum Sprung über die B521“
Otmar Wörner und Wolfgang Stein

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