Pfefferspray und Faustschläge vor dem Supermarkt

Bad Orb
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Nicht für eine Verurteilung reichten die Beschuldigungen gegen zwei Männer aus Jossgrund aus, die im Amtsgericht Gelnhausen wegen räuberischer Erpressung angeklagt waren.

Anzeige


gerichtVor einem Supermarkt in Bad Orb sollten sie im September 2012 einen 34-Jährigen geschlagen und die Begleichung von Schulden aus einem Drogengeschäft verlangt haben. Allerdings verstrickten sich das vermeintliche Opfer und seine damalige Begleiterin in der Verhandlung in Widersprüche, so dass die Verfahren gegen die Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt wurden.

Dass es am 28. September 2012 ein überraschendes Wiedersehen der drei Männer vor dem Supermarkt in Bad Orb gab, war unstrittig, allerdings gab es unterschiedliche Version über den Verlauf dieses Treffens. Der 27-jährige Angeklagte erklärte, dass er 40 Euro aus einem früheren Amphetamin-Verkauf eingefordert habe und danach sofort eine Ladung Pfefferspray abbekommen habe. Dagegen habe er sich dann gewehrt. „Ich habe einmal nach vorne geschlagen, das tut mir auch leid“, so der Student. Der 25-jährige Mitangeklagte will erst zu der Auseinandersetzungen dazugekommen sei, als bereits das Pfefferspray im Einsatz war. „Ich habe da nicht mitagiert“, beteuerte er seine Unschuld.

Ganz anders schilderte der 34-Jährige aus Bad Orb das Wiedersehen. Als er den Supermarkt verlassen habe, sei ein Auto auf ihn zugefahren „und da hatte ich auch schon die Faust im Gesicht“. Der 27-Jährige habe mehrfach geschlagen, der 25-Jährige ihn festgehalten. Nach dem vierten Schlag habe er eine Wunde über dem Auge gehabt, erst dann habe der Angeklagte von ihm abgelassen. Aus Wut habe er dann anschließend gesagt, dass es um 1000 Euro gegangen sei, die die beiden Männer von ihm eingefordert hätten. In der Gerichtsverhandlung revidierte er dann seine Aussage, von „kann sein, dass noch was offen ist“ bis „es ging doch nur um 100 Euro“ erschien dem Gericht seine Angaben allerdings wenig glaubhaft. Auch seinen Einsatz des Pfeffersprays, das er laut seiner polizeilichen Aussage zur Verteidigung einsetzte, konnte er vor Gericht nicht glaubwürdig erklären.

Da seine Begleiterin die Auseinandersetzung noch drastischer schilderte als er selbst und offensichtlich auch reichlich Alkohol im Spiel war, entschied sich das Gericht, die Verfahren mit dem Einverständnis der Staatsanwaltschaft und der Zustimmung der Angeklagten gegen Geldauflagen vorläufig einzustellen. Der 27-Jährige Angeklagte muss 400 Euro und sein zwei Jahre jüngerer Freund 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2