Zwangsverwaltung Hof Trages: Rudert das Amtsgericht zurück?

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Gegen die Zwangsverwaltung des Golfplatzes auf Hof Trages hat die Golfplatz Trages GmbH (GTG) am heutigen Freitag offiziell Widerspruch beim Amtsgericht Gelnhausen eingelegt.



Das Unternehmen fordert die sofortige Abberufung von Zwangsverwalterin Barbara Schultz und die Rückgabe der Schlüsselgewalt an die GTG.

Das Amtsgericht Gelnhausen hatte am 29. November 2013 die Zwangsverwaltung aufgrund einer Vollstreckungsmaßnahme der Hof Trages Immobilienbetriebs GmbH (HTIG) angeordnet, in deren Eigentum sich auch das Clubhaus befindet. Die Forderung beläuft sich auf zirka 177.000 Euro, dabei handelt es sich um Anwaltskosten aus dem Rechtsstreit um das Clubhaus vor dem Landgericht Hanau.

Die Golfplatz Trages GmbH legte dem Online-Magazin VORSPRUNG jetzt eine Hinterlegungsbescheinigung vor, wonach der geforderte Betrag unter dem gleichen Aktenzeichen bereits am 11. Juni 2013 bei der Gerichtskasse in Frankfurt hinterlegt wurde. Am 22. Mai 2013 war das Unternehmen per Gerichtsvollzieher aufgefordert worden, die 177.000 Euro zu zahlen und verhinderte die bereits terminierte Abgabe der Vermögensauskunft durch die Hinterlegung dieses Betrages. Die GTG wehrt sich daher gegen die Behauptung, dass dieser Betrag nicht bezahlt worden sei. Zudem werden Zweifel geäußert, ob die von einer Rechtspflegerin im Amtsgericht Gelnhausen verfügte Zwangsverwaltung angesichts dieser Hinterlegungsbescheinigung angeordnet werden hätte dürfen, zumal „es keinen vollstreckbaren Titel gibt“.

Als eine Art Notbremse bezeichnet die GTG daher einen neuerlichen Beschluss vom Amtsgericht Gelnhausen vom 16. Dezember 2013. Demnach wurde „die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 29. November 2013 bis zur Entscheidung über die Erinnerung der Schuldnerin mit der Maßgabe einstweilen eingestellt, dass die Zwangsverwalterin die eingezogenen Nutzungen nicht mehr an den Gläubiger auszahlen darf, sondern diese hinterlegen beziehungsweise zinsbringend anlegen muss“. Dies bedeutet, dass die Nutzungsgelder der Golfspieler, die diese für ihre Runden auf Hof Trages oder als monatlichen Beitrag bezahlen, von der Zwangsverwalterin zunächst nicht an die Hof Trages Immobilienbetriebs GmbH ausgezahlt werden dürfen. Die GTG fordert nun, dass möglichst schnell ein Richter entscheidet, ob die Zwangsverwalterin Barbara Schultz wie am Mittwochabend bei einer Versammlung im Clubhaus angekündigt, tatsächlich im kommenden Jahr für den Golfplatz auf Hof Trages zuständig sein wird oder die vom Amtsgericht Gelnhausen angeordnete Zwangsverwaltung aufgehoben wird.


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