Bestechung: Zwei Prüfer vom TÜV in Hanau verhaftet

Hanau
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Die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Offenbach ermitteln wegen Korruption und Falschbeurkundung gegen zwei Mitarbeiter des TÜV Hessen. In diesem Zusammenhang hat heute, 22. November 2013, ein umfangreicher Polizeieinsatz stattgefunden, unter anderem auch auf dem TÜV Hessen Service Center in Hanau.



Qualitätssichernde Routineauswertungen des TÜV Hessen hatten erste Anhaltspunkte über nicht erklärbare Abweichungen von Prüfergebnissen bei Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen ergeben. Die daraufhin eingeleiteten internen Kontrollen haben den Verdacht hinsichtlich der Falschbeurkundung und Korruption in mehreren Fällen bestärkt. Der TÜV Hessen hat daraufhin den Sachverhalt unverzüglich bei der Staatsanwaltschaft Hanau angezeigt und an seine Aufsichtsbehörde im Regierungspräsidium Darmstadt gemeldet.

Aufgrund des komplexen Netzwerkes aus Zulassungsdiensten, Werkstätten und den beschuldigten Mitarbeitern des TÜV Hessen wurde beim zuständigen Wirtschaftskommissariat der Polizei eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet und umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt. Alle Maßnahmen zur Aufklärung wurden durch den TÜV Hessen intensiv unterstützt. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlung wurden die Verdachtsmomente gegen die zwei beschuldigten Prüfer bestätigt, weswegen der heutige Zugriff erfolgte. Weiterhin ergaben die Untersuchungen, dass keine weiteren Prüfer des TÜV Hessen betroffen sind.

Den Beschuldigten drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, weiterhin wird den betroffenen Mitarbeitern die fristlose Kündigung ausgesprochen, ihre amtlichen Befugnisse als Prüfer werden aberkannt. Der TÜV Hessen ist erschüttert über diese Ereignisse und hat aus Anlass der heutigen Polizeiaktion alle Mitarbeiter umgehend über den Sachverhalt unterrichtet.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen betroffene Fahrzeuge einer erneuten Hauptuntersuchung unterzogen werden; anfallende Prüfgebühren übernimmt der TÜV Hessen. Der TÜV Hessen und die zuständigen Zulassungsstellen informieren hierzu die betroffenen Fahrzeughalter.


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