"Die Nachricht ermutigt mich, mit einer unerledigten 'Kinderschutz'-Sache an die Öffentlichkeit zu gehen. Konkret geht es um Kindergeld für zwei Kinder, das der Mutter seit dem ersten Kaiserschnitt verwehrt wird. Der erstgeborene Sohn wird in zwei Jahren eingeschult. Die Problematik dieser drei deutschen Staatsbürger beruht auf der Undurchschaubarkeit der nationalen Gesetzgebung nach EU-Entsenderichtlinie!

Die Mutter wurde in Offenbach geboren als Kind kroatischer Eltern, hat in Offenbach Abitur gemacht und wurde 2005 in Fulda  zur Diplom-Ingenieurin für Lebensmitteltechnologie. Sie ist deutsche Staatsangehörige. Kennen gelernt hatte ich sie über meinen Sohn, der in Fulda Diplom-Informatiker wurde. Sie brauchte für Ihren Studienerfolg meinen Rat als Chemiker und Doktor der Naturwissenschaften. Ihre kroatische Mutter arbeitete fast lebenslang als Reinigungskraft im Klinikum in Offenbach, ist AOK Hessen Kranken- und Deutsche Rentenversicherung versichert. Nach der Pensionierung zog sie ins eigene Haus-Grundstück nahe Zagreb. Wegen der Nähe zu ihrer Mutter arbeitete die noch ledige Tochter in der Sommersaison selbständig als HACCP-Auditorin als Dienstleistung für Hotel-Restaurants an der Mittelmeerküste. Dabei lernte sie den späteren Vater ihrer beiden Kinder kennen und heiratete. Der Vater der Kinder hat eine Eigentumswohnung in Zagreb und arbeitet als Lokomotivführer im Cargo-Betrieb in der Nachtschicht.

Die Familienkasse Bayern Süd in Pfarrkirchen (!) verweigert die Zahlung von Kindergeld, weil nach deren Ermessen die Umfänglichkeit der Steuerpflicht der Mutter in Offenbach nicht ausreiche. Die Familienkasse Bayern Süd in Regensburg (!) hat jetzt nach jahrelanger Korrespondenz im Einspruchsverfahren die Ablehnung endgültig beschieden. Es bliebe nun nur noch der Rechtsweg, der bis zum Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gehen könnte. Zwei angefragte Kanzleien haben wegen Überlastung die Mandatsübernahme abgelehnt. Vermutlich zum Glück für die Familie, denn ein EU-Rechtsstreit wäre vermutlich unbezahlbar. Hinzu kommt, dass mit dem Heranwachsen der Kinder immer weniger Zeit für die Akquisition und Betreuung der Kunden bleibt und die Einnahmen der Mutter deutlich gesunken sind. Meine Vorstellung, einen Sozialverband zu finden, der helfen könnte, war ein Irrweg. Zu guter Letzt habe ich es bei einigen Kinderschutzbund-Vereinen auf Bundes-, Landes-, Kreis-, und Stadt-Ebene, auch in Hanau, versucht. Auch das war ohne Erfolg.

Symptomatisch für im EU-Ausland arbeitende Mütter mit einer gewissen fachlichen Qualifikation als selbstständige Unternehmerin mit kleinen Kindern ist, dass ihre Kinder nicht zählen, sondern das Steuerrecht nach EU-Entsenderichtlinie! Und zu dieser Art von Wertschätzung von Kindern passt, was aktuell in Hanau unter der Überschrift "Kinderschutz" gerade passiert! Der Verein, dem landauf, landab chronisch "externe Ehrenamtler" fehlen, wird aufgelöst.

Geht es um die große Zahl Fremdarbeiter mit Kindern in den Heimatländern, dann stehen hier Rechtsanwälte bereit, die Zahlung von Kindergeld an Kinder in Polen oder Rumänien etc. durchsetzen. Das ist auch in Ordnung, weil es um Kinder geht, die irgendeine Art von Beziehung zu Deutschland haben. Allerdings sollten Feministinnen auch mal fordern, Gleichberechtigung verlange eine staatlich finanzierte Kampagne zur Aufklärung von Frauen als selbstständige Unternehmerinnen, Kinder im EU-Ausland nach Möglichkeit nur dann zu bekommen, wenn der Vater Fachanwalt für das EU-Arbeitnehmer-Entsendegesetz nach EU-Entsenderichtlinie ist."

Dr. Gerhard Stehlik
Hanau

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