Prozessauftakt: Entführung und räuberische Erpressung in Bad Soden-Salmünster

Bad Soden-Salmünster
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Wegen Entführung und räuberische Erpressung wegen Schulden in Bad-Soden-Salmünster müssen sich ab Dienstag, 16.04.2024, drei Männer erneut im Landgericht Hanau verantworten. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen zwei Angeklagte nach deren Revisionsantrag aufgehoben. Der Prozess vor der 5. Großen Strafkammer beginnt um 9 Uhr in Saal A 216, Fortsetzungstermine sind für den 18.04.2024 und 30.04.2024 anberaumt.

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Die Staatsanwaltschaft warf Hanau den drei erwachsenen Angeklagten mit ihrer Anklageschrift vom 2.11.2020 vor, am 5.6.2020 in Bad Soden-Salmünster den Geschädigten aus dessen Wohnung gelockt zu haben, um einen von ihnen geltend gemachten Geldbetrag i.H.v. 4.700 € einzufordern. Gemeinsam sollen sie den Geschädigten mit einem PKW zu einer Schutzhütte verbracht und dort geknebelt und gefesselt zu haben. Der Geschädigte habe sich aus der Fesselung befreien und aus der Schutzhütte fliehen können. Am Folgetag sollen die drei Angeklagten zwei andere Geschädigte und den ursprünglichen Geschädigten mit der Forderung konfrontiert haben. Dabei soll der Hauptangeklagte mit einer 9 mm-Pistole drei Schüsse auf das mit den Geschädigten besetzte Fahrzeug abgegeben haben, wobei er billigend in Kauf genommen haben soll, die Personen tödlich zu treffen.

Das Landgericht Hanau verurteilte am 22. November 2021 den Haupttäter und Schützen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die beiden Mitangeklagten verurteilte es ebenfalls wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und mit Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 6 Monaten bzw. einem Jahr und 8 Monaten, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Auf die Revision der beiden zu Bewährungsstrafen verurteilten Mittäter hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Hanau mit Beschluss vom 6.12.2022 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Der Bundesgerichtshof beanstandete, dass das Landgericht in seiner angefochtenen Entscheidung nicht ausreichend dargelegt habe, dass beide Revisionsführer von der Sittenwidrigkeit der zurückgeforderten Darlehenszahlung wegen damit verbundener Drogengeschäfte ausgehen mussten. Der Haupttäter, der unter anderem wegen versuchten Totschlags verurteilt worden ist, hat kein Rechtsmittel eingelegt. Sein Schuldspruch wird indes wegen der Revisionen der Mitangeklagten erneut zu beurteilen sein.


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