Überprüfung der Gültigkeit der Ausweisdokumente

Birstein
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Das Ordnungsamt der Gemeinde Birstein bittet alle Bürgerinnen und Bürger, rechtzeitig vor jeder Reise die Ausweisdokumente zu überprüfen, um gegebenenfalls noch den erforderlichen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen.

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Der Hinweis gilt auch generell für den Ablauf von Dokumenten. Nach § 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes sind alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Die Nichterfüllung der Ausweispflicht kann gemäß § 32 des Personalausweisgesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine Verlängerung des Reisepasses oder Personalausweises bei Ablauf ist nicht möglich; das Dokument ist jeweils neu zu beantragen.

Die Antragsteller müssen zur Beantragung persönlich im Ordnungsamt der Gemeinde Birstein mit einem biometrischen Passbild erscheinen. "Wird das Ausweisdokument zum ersten Mal bei der Gemeinde Birstein beantragt bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) oder Heiratsurkunde (bei verheirateten oder geschiedenen Personen) mit. Ab dem sechsten Lebensjahr ist man fingerabdruckspflichtig und ab dem zehnten Lebensjahr ist man unterschreibungspflichtig. Kinderreisepässe werden seit dem 01. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert und/oder aktualisiert. Auch eine Wohnortänderung ist nicht mehr möglich. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit. Hinsichtlich der Einreisebestimmungen in ihr jeweiliges Reiseland liegt die Entscheidung, welches Pass- bzw. Ausweisdokument beantragt wird, in der Verantwortung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Diesbezügliche Auskünfte können sie im Reisebüro oder im Zweifelsfall bei den zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen des Reiselandes einholen", heißt es aus dem Rathaus.

Die Gültigkeit eines Personalausweises sowie eines Reisepasses bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre. Ab dem 24. Lebensjahr sind die Ausweisdokumente 10 Jahre gültig.

Die Kosten betragen
für den Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €,
ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €,
für den Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €,
ab dem 24. Lebensjahr 70,00 €

Die Öffnungszeiten im Ordnungsamt der Gemeinde Birstein, Carl-Lomb-Str. 1, 63633 Birstein sind täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Montags, dienstags, mittwochs und freitags ha-ben wir offene Sprechzeiten, donnerstags bitten wir um eine Terminvereinbarung.


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