Verbot von Kinderehen endlich umsetzen

Hessen

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann mahnte heute eine schnelle Lösung beim Verbot von Kinderehen in Deutschland an.

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„Wir diskutieren dieses Themenfeld nun schon seit über einem halben Jahr. An dem Ziel, dass wir keine Kinderehen in Deutschland zulassen wollen, sollte mittlerweile kein Zweifel mehr bestehen. Es geht jetzt darum, praktikable und effiziente Lösungen zu schaffen“, so Eva Kühne-Hörmann.

Die Ministerin wiederholte ihren Vorschlag, auch in Deutschland das Ehemündigkeitsalter auf 18 Jahre heraufzusetzen: „Ich bin für eine echte Lösung ‚Traue keinen unter 18‘. Auch in Deutschland kann man derzeit noch mit Zustimmung des Familiengerichts bereits im Alter von 16 Jahren eine Ehe eingehen. Diese Regelung sollte im Zuge der aktuellen Debatte abgeschafft werden. Das Ehemündigkeitsalter sollte künftig ausnahmslos an die Volljährigkeit geknüpft werden.“

Auch dazu, wie eine konkrete Lösung aussehen könnte, nahm die Ministerin Stellung: „Kinderehen, also Verbindungen wo ein Partner unter 16 Jahre alt ist, müssen automatisch nichtig sein. Das gebietet uns schon der Schutz des Kindeswohls. Wenn man als Kind noch nicht einmal ein Mietvertrag unterschreiben oder bei der Bundestagswahl abstimmen darf, warum sollte der Gesetzgeber es dann zulassen, dass ein Kind an eine so weitgehende Entscheidung wie der Ehe gebunden ist? Eine Person unter 16 Jahren kann deshalb unter keinem Gesichtspunkt eine solche Verpflichtung eingehen. Das sehen die allermeisten Länder z.B. der Europäischen Union ebenso und deshalb muss für Kinderehen auch die Nichtigkeitslösung her, also eine Lösung, bei der ohne ein behördliches oder gerichtliches Hinzutun klargestellt ist, dass diese Kinderehen von Anfang an ungültig sind“, so Eva Kühne-Hörmann, die fortfuhr: „Mein Wunsch ist aber auch eine echte Nichtigkeitslösung für die sogenannten Minderjährigenehen, also Verbindungen, bei denen mindestens ein Partner zwischen 16 und 18 Jahre alt ist. Wer dauerhaft in Deutschland leben möchte, muss akzeptieren, dass wir Ehen von Kindern und Minderjährigen nicht zulassen. Da sehe ich in der Sache keinen Spielraum.“

Die Justizministerin warnte davor, das Thema noch einmal zu vertagen: „Häufig werden junge Mädchen in Ehen gedrängt, weil sich zum Beispiel die älteren Männer asyl- und aufenthaltsrechtliche Vorteile davon versprechen. Das sind nicht nur rechtliche Verbindungen, sondern aus diesen Verhältnissen entstehen auch Kinder. Ohne ein klares staatliches Signal, dass man Kinder- und Minderjährigenehen nicht duldet und deshalb daraus auch kein Vorteil entstehen kann, laufen wir Gefahr, dass mit dem Schicksal junger Mädchen Geschäfte gemacht werden“, so die Justizministerin die fortfuhr: „Und zwar Geschäfte, die vor unseren Augen stattfinden.“
„Wir brauchen jetzt eine schnelle Lösung,
- die Kinder- und Minderjährigenehen generell für nichtig erklärt,
- die es den Jugendämtern gleichzeitig ermöglicht, die Kinder oder Minderjährigen sofort zu trennen und die Betroffenen vorläufig in Obhut zu nehmen,
- die auch in Deutschland das Ehemündigkeitsalter auf generell 18 Jahre festlegt.“


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