Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann begrüßte im Bundesrat die aktuellen Gesetzentwürfe, die den verstärkten Einsatz der „Elektronischen Fußfessel“ ermöglichen sollen.
„Wir sind in dieser Diskussion ein großes Stück weiter gekommen. Ein großes Stück für mehr Sicherheit in Deutschland“, so die Justizministerin.
„Der Bund hat damit in einigen wichtigen Bereichen seine Hausaufgaben gemacht. Künftig wird es leichter sein, bereits verurteilte Straftäter nach ihrer Haft mittels der Fußfessel zu überwachen. Es ist zu begrüßen, dass Delikte wie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und die Terrorfinanzierung als Anlasstaten eingeführt werden und, dass die notwendige Mindesthaftzeit von drei auf zwei Jahre abgesenkt werden soll. Ich hätte mir gerade bei der Mindesthaftzeit einen deutlicheren Schritt nach unten gewünscht und Personen, die mindestens ein Jahr wegen einer extremistisch motivierten Straftat in Haft gewesen sind, bereits in den Anwendungsbereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung mit einbezogen“, so Eva Kühne-Hörmann.
„Das Hauptziel muss es sein, gewaltbereite Extremisten davon abzuhalten weitere Straftaten zu begehen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Allheilmittel. Absolute Sicherheit können wir auch mit ihr nicht erreichen. Sie kann aber dazu beitragen, mehr Sicherheit zu schaffen. So könnten wichtige und symbolträchtige Infrastrukturen wie Bahnhöfe, Flughäfen, Internetknotenpunkte aber auch Medienanstalten oder größere Events für Extremisten als Verbotszonen ausgestaltet und so besser abgesichert werden“, erläuterte die Ministerin, die darum warb, Personen, die künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet sind, bundesweit ausschließlich von der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Bad Vilbel zu überwachen: „Die Vollstreckung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung muss bundesweit einheitlich erfolgen. Wir haben bestehende Strukturen, die wir innerhalb kürzester Zeit auf die neuen Herausforderungen einstellen können. Es macht wenig Sinn, mit jeder gesetzlichen Änderung neue Strukturen aufzubauen. Die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder verfügt als einzige Institution in Deutschland über jahrelange Erfahrungen in diesem Bereich. Diese Erfahrungen sollten wir im Kampf gegen den Terror einsetzen. Eitelkeiten und Zuständigkeitsdiskussionen sollten wir vermeiden“, so Kühne-Hörmann.
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