Bei der Einfahrt in die Schleusenkammer verkeilte sich ein Reibholz in einer Nische am oberen Schleusentor. Bei der Weiterfahrt schnellte das Reibholz aus der Nische und verkeilte sich in ein am Ufer stehendes Geländer, riss dieses aus der Halterung heraus und schlug anschließend gegen die Schiffswohnung.
Es entstand sowohl an den Aufbauten des Schiffes als auch am Geländer Sachschaden. Bis zur Unfallaufnahme wurde ein Weiterfahrverbot ausgesprochen und nach Abschluss der Maßnahmen wieder aufgehoben. Die Schifffahrt wurde nicht beeinträchtigt.
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