Radium-Trinkapparat von Flohmarkt sichergestellt

Hessen
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Einer aufmerksamen Bürgerin ist es zu verdanken, dass das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) vor wenigen Tagen einen Radium-Trinkapparat im Raum Wiesbaden sicherstellen konnte.



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Sie hatte bemerkt, dass es sich bei dem auf einem Flohmarkt als Lampe erstandenen Gerät in Wirklichkeit um einen mit radioaktiven Stoffen bestückten Becher handelte und umgehend die Strahlenschutz-Behörde beim RP informiert. Unter der Bezeichnung Radium-Trinkapparat, Radiumtrinkbecher, Radium-Emanations-Apparat oder Radon-Emanator wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Geräte hergestellt, die Radium 226 enthalten. Die Geräte umfassen ein Glas oder einen Becher, in die man Wasser füllen konnte. Das beim Zerfall von Radium 226 entstehende radioaktive Edelgas Radon löste sich im Wasser und wurde anschließend getrunken.

Aufgrund der früher angenommenen gesundheitsfördernden Wirkung wurden solche Geräte in den verschiedensten Ausführungen und unter verschiedenen Bezeichnungen in großen Stückzahlen hergestellt und verkauft. Heute gilt die Anwendung jedoch als gesundheitsschädlich. Aufgrund der in den Apparaten enthaltenen Radium-Aktivität ist heute sogar eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung dafür erforderlich – dies gilt auch schon alleine für den Besitz eines solchen Apparates.

Es ist davon auszugehen, dass heute noch zahlreiche solcher Geräte in Kellern oder auf Dachböden zu finden sind. Bei gutem Erhalt machen die Geräte einen optisch und technisch wertvollen Eindruck und werden als Ziergegenstände selbst genutzt oder auf Flohmärkten und über Ebay angeboten. Die heutigen Besitzer haben in der Regel keine Kenntnis vom radioaktiven Inhalt oder gehen davon aus, dass die Geräte aufgrund ihres Alters nicht mehr funktionsfähig sind – dies ist aber eine Fehlannahme! Auch wenn die Geräte über 100 Jahre alt sind, enthalten sie aufgrund der Halbwertszeit von 1600 Jahren für Radium-226 auch heute noch rund 95 Prozent ihrer ursprünglichen Radioaktivität.

Gefährdungen gehen von der Apparatur in geringem Maße durch die äußere Strahlung aus, die in einem Meter Entfernung von der Apparatur bis zu 0,5 µSv/h (zum Vergleich: die natürliche Umgebungsstrahlung in Deutschland liegt bei ca. 0,1 µSv/h) betragen kann. Es besteht vor allem aber auch die Gefahr der oralen Aufnahme radioaktiver Stoffe in den Körper, da das radioaktive Edelgas Radon-222 aus dem Gerät entweicht und so zu Kontaminationen führen kann. Besonders gefährlich wird es jedoch, wenn ein Defekt an der Apparatur vorliegt und das Radium 226 freigesetzt wird. Durch Berühren der Apparatur gelangt der radioaktive Stoff an die Hände und von dort beim Essen auch in den Körper. Dies kann zu einer erheblichen Strahlenbelastung führen.

Das RP fordert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, den Fund oder den Besitz solcher Geräte beim zuständigen Regierungspräsidium zu melden. Deren Strahlenschutz-Fachkräfte sorgen dann für eine sachgerechte – für Privatpersonen kostenlose – Entsorgung. Auf keinem Fall dürfen diese Geräte jedoch zum Recyclinghof oder einfach in den Hausmüll gegeben werden, da dadurch andere gefährdet würden. Auch reicht die in den Geräten enthaltene Radioaktivität aus, um an den bei Schrotthändlern und Abfallbeseitigungsanlagen immer häufiger vorhandenen Messanlagen am Eingang einen Alarm auszulösen.

Fotos: Zwei Ausfertigungen von Radium-Trinkbechern (Quelle: RP DA)


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