Neuregelung von Straßenbeiträgen funktioniert

Hessen
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Seit 2018 haben Kommunen die Möglichkeit, ihre Finanzierung der eigenen Straßen selbst zu gestalten.



"Über 100 Kommunen haben entschieden, die Straßenbeiträge abzuschaffen oder hatten zuvor keine Beitragssatzung. In 42 hessischen Kommunen werden wiederkehrende Beiträge erhoben. Es gibt weitere kreative und individuelle Maßnahmen, wie man die Sanierung der kommunalen Straßen finanziert. Zum Beispiel werden Kommunen die Beitragssätze so absenken, dass die Beitragszahler deutlich weniger durch Einmalzahlungen beteiligt werden. Alle weiteren Mittel werden zum Beispiel durch die Anpassung der Grundsteuer vorgenommen“, sagt Markus Hofmann, Sprecher für Kommunales heute im Hessischen Landtag zum Thema Straßenbeiträge.

Die beiden Gesetzentwürfe seitens der Linken und der SPD zielten darauf ab, die Kommunen aus der Verantwortung zur Finanzierung der eigenen Straßen zu nehmen. Hofmann: „Dabei wissen die Kommunen doch am besten, welche Straßen und wie diese Straßen zu sanieren sind. Und das Subsidiaritätsprinzip gebietet auch die Verantwortung über deren Finanzierung. Die Idee der Sozialisierung der Kosten ist deshalb keine praktikable Lösung. Die in den Anträgen bezifferten 60 Millionen zur Finanzierung der Kommunalen Straßen werden umverteilt auf die Gesamtbevölkerung, unabhängig ob Mieter oder Eigentümer.“

Im Kommunalen Aufgabengesetz sei eindeutig beschrieben, wer für die Sanierung seines Eigentums verantwortlich sei. „Und zur Verantwortung gehört eben auch die Finanzierung. Kommunale Straßen befinden sich im Besitz der Städte und Gemeinden. Diese müssen sich als Straßenbaulastträger um den Erhalt ihrer kommunalen Straßen kümmern. Es wird deutlich, dass im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung und des erweiterten kommunalen Gestaltungsspielraumes durch die Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen eine Bandbreite an Optionen für alle hessischen Kommunen zur Verfügung steht. Dass mittlerweile eine Vielzahl an hessischen Kommunen diese Freiheit genutzt haben und ihre Straßen durch individuelle Maßnahmen zu finanzieren, zeigt, dass unser Gesetz von 2018 wirkt und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ihrer Verantwortung gerecht werden.“


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