Weitere 380 Beatmungsgeräte bestellt

Hessen
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Die Zahl der positiv auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 getesteten Menschen steigt in Hessen weiterhin moderat an.



Ebenso steigt die Zahl der an COVID-19 erkrankten und stationär Aufgenommenen. „Unser wichtigstes gemeinsames Ziel bleibt weiterhin, die Zahl der Menschen, die schwer erkranken und stationär versorgt werden müssen, so niedrig wie möglich zu halten, damit unser Gesundheitssystem sie alle versorgen kann“, betont der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose.

Übersicht bestätigte SARS-CoV-2-Fälle in Hessen
Die Zahl der bestätigten Infektionen ist hessenweit, Stand 6. April, 14 Uhr, auf 4.668 Personen gestiegen, das sind 101 mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle, die auf den Corona-Virus SARS-CoV-2 zurückgeführt werden, stieg in Hessen auf 64 Personen, das sind 5 mehr als gestern.

Überblick Belegungsanzahl COVID-19 in Krankenhäusern
Mit Stand vom 6. April 2020, 11 Uhr, sind in den hessischen Krankenhäusern 13.272 Betten frei (stationäre Betten inklusive der Beatmungs- und Intensiv-Überwachungsbetten). Die Gesamtanzahl der COVID-19-Patienten in den hessischen Krankenhäusern liegt mit Stand 6. April 2020, 11 Uhr, bei 951, das sind 64 mehr als am Vortag. Von den 951 Personen sind 250 Personen beatmungs- und intensivüberwachungspflichtig, weitere 58 Personen sind intensivüberwachungspflichtig, müssen jedoch nicht beatmet werden. Die Möglichkeiten zur Beatmung haben wir in den letzten Wochen massiv ausgeweitet. Statt rund 1.200 verfügbaren Betten mit Beatmung stehen derzeit mehr als 1.900 Betten mit Beatmung zur Verfügung. Weitere Betten mit Beatmung kommen hinzu, wenn unser 10 Millionen Euro Beschaffungsprogramm für Beatmungsgeräte greift und die Geräte in den Krankenhäusern ankommen. Dieses Programm ermöglicht den Krankenhäusern den Einkauf von ca. weiteren 380 Beatmungsgeräten. Die Zahl der Beatmungsbetten wird sich also in den nächsten Tagen weiter erhöhen.

Planungsstab sorgt für koordinierte Versorgung und Behandlung
In jedem der sechs hessischen Versorgungsgebiete nach Krankenhausgesetz sind sog. koordinierende Krankenhäuser benannt. Der Planungsstab entwickelt gemeinsam mit diesen eine funktionierende Versorgungsstruktur für die bestehende Sonderlage. Er unterstützt und berät die Krankenhäuser sowohl zu Fragen der Sicherstellung als auch zu organisatorischen Fragen und erarbeitet Vorschläge und Handlungsoptionen zur Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten. In Abstimmung mit dem Planungsstab entwickeln sie ein regionales Versorgungskonzept und setzen es im jeweiligen Versorgungsgebiet um. Sie übermitteln eine aktuelle Übersicht über die Belegung und die Ressourcen aller Krankenhäuser. So wird ein wechselseitiger Erfahrungsaustausch bei der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und –Patienten gewährleistet.

„Da wir das genaue Ausmaß der auf uns zukommenden Versorgungsnotwendigkeit nicht kennen, ist eine zentrale Steuerung der in vielen Bereichen knappen Ressourcen zur bestmöglichen Versorgung aller Patienten unumgänglich. Ich bin sehr stolz auf alle Beteiligten im Gesundheitswesen - binnen kürzester Zeit wurde hier gemeinschaftlich ein entsprechendes Versorgungsnetzwerk erarbeitet. Dies umfasst neben den Krankenhäusern auch den öffentlichen Gesundheitsdienst mit den Gesundheitsämtern, den Rettungsdienst, die kassenärztliche Vereinigung mit dem Netzwerk der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie die Rehabilitationsklinik-, Alten- und Pflegeeinrichtungen und den Katastrophenschutz,“ betont Prof. Dr. Jürgen Graf, Leiter des Planungsstabs stationäre Versorgung COVID-19, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Frankfurt am Main.


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