Bedingungen für die Öffnung von Schulen

Hessen
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Nach Einschätzung der GEW Hessen kann der Schulbetrieb an den hessischen Schulen selbstverständlich nur schrittweise beginnen.



Es sei gut, dass die Schulen jetzt eine Vorlaufphase erhalten, um die notwendigen hygienischen und planerischen Standards zu schaffen. Die GEW Hessen ist aber skeptisch, ob die von Ministerpräsident Bouffier gestern benannte Woche dazu ausreichen wird.

Bei einer Schulöffnung muss die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und deren Familien und des pädagogischen Personals so weit wie eben denkbar geschützt werden. Hierfür sind aber an vielen die dafür notwendigen hygienischen Standards Schulen noch nicht gegeben. Beschäftigte, die nach dieser - dann jeweils aktuellen Einschätzung - ein erhöhtes Risiko z.B. wegen des Alters oder durch Vorerkrankungen haben, dürfen nicht im Präsenzunterricht, zusätzlichen Angeboten und in der Betreuung eingesetzt werden. Die personelle Situation an den einzelnen Schulen kann sehr unterschiedlich sein.

So sind zum Beispiel an den hessischen Schulen mehr als 12, 3 Prozent  der Lehrkräfte älter als 60 Jahre und fallen damit unter die Risikogruppe.[1] Zusätzlich besteht  der Lehrkräftemangel gerade an den Grundschulen auch nach der Schulschließung weiterhin. Die GEW Hessen geht davon aus, dass es auch weiterhin eine Notbetreuung geben muss. Es darf nicht passieren, dass einzelne Lehrkräfte überlastet werden, weil sie die Arbeit der -  nicht im Präsenzunterricht tätigen - Kolleginnen und Kollegen mit übernehmen müssen. Die Lehrkräfte, die für Präsenzunterricht  und Notbetreuung zur Verfügung stehen, müssen so eingesetzt werden, dass ihre Gesundheit erhalten bleibt.

„Das zeigt, dass vor der Öffnung dieser Prozess sehr genau geplant werden muss und an Voraussetzungen gebunden ist“, äußerte die Vorsitzende der GEW Hessen,  Maike Wiedwald. „Vor einer Öffnung der Schule muss es klare Rahmenvorgaben und hygienische Standards geben. Hier ist der Kultusminister gefordert. Es muss den Schulen ermöglicht werden, mit dem Unterricht schrittweise zu beginnen. Mit welchen Jahrgangsstufen und mit welcher maximalen Gruppengröße begonnen wird, muss  strukturell durch das Kultusministerium vorgegeben werden. Lerninhalte und Facheinsatz müssen von den Schulen anhand der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler festgelegt werden. Ziel des Schulbetriebs sollte es zunächst sein, Erfahrungen aus der Krisensituation der letzten Wochen aufzuarbeiten, das bisherige Lernen zu Hause auszuwerten, die Kinder und Jugendlichen für die Zeit der reduzierten Öffnung mit Lernmaterial zu versorgen, sowie den bisherigen Lernstoff aufzuarbeiten und zu festigen.“

Gerade bei Schulen in einem schwierigen sozialen Umfeld ist davon auszugehen, dass für viele Schülerinnen und Schüler ein erfolgreiches Lernen zu Hause nicht möglich ist. Zeugnisnoten sollten aufgrund der Leistungen bis zur Schulschließung festlegt werden. Eine Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe soll für alle Schülerinnen und Schülererfolgen. Dazu noch einmal Maike Wiedwald: „Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen haben in den vergangenen drei Wochen vor den Osterferien ihr Bestes gegeben, den Schülerinnen und Schülern in dieser außergewöhnlichen Situation das Lernen zu Hause zu ermöglichen. Aber vielerorts sind dem Lernen mit digitalen Medien noch sehr enge Grenzen gesetzt. Das fängt bei der notwendigen Ausstattung mit schnellem Internet, digitalem Endgerät, Drucker und Software an. Aber auch die sprachlichen und sozialen Voraussetzungen, die Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu unterstützen, sind nicht in allen Familien gegeben.“

Um den Schulen hierfür Zeit zu geben, sollte auf die Durchführung von VERA-Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 3 verzichtet werden.  Die KMK hat die verbindliche Teilnahme an den Vergleichsarbeiten VERA 3 für die Länder freiwillig gestellt, jetzt muss der Kultusminister für Hessen eine klare Entscheidung treffen. Auch die Hauptschule- und Realschulabschlussprüfungen sollten nicht stattfinden und die Abschlussnote unter Berücksichtigung der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt werden.

Auch bei den Rahmenbedingungen muss es klare Vorgaben im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes geben. So ist es schlechterdings nicht vorstellbar, dass Grundschülerinnen und Grundschüler gerade nach einer langen Phase der Distanz zu Gleichaltrigen über das unmittelbare Unterrichtsgeschehen hinaus einen Abstand von 2 Metern einhalten können. Schon beim Ankommen und beim Verlassen der Schule und vor allem in den notwendigen Pausen und Bewegungszeiten wird dies nicht möglich sein. Daher kommt es besonders darauf an, die Zahl der Kontakte und das wechselnde Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Personen(gruppen) gering zu halten. Die hessischen Schulen benötigten strukturelle Rahmenvorgaben, aber auch Spielräume und eine Vorlaufzeit für die Umsetzung vor Ort, um die Maßnahmen auf ihre besonderen Bedingungen abstimmen zu können. Hierfür ist die Gruppengröße den Bedingungen vor Ort anzupassen.

In den vorhandenen Klassenräumen hält die GEW Hessen eine Anzahl von bis zu 5 Schülerinnen und Schülern analog der Regelung für die Notbetreuung für sinnvoll, um das Abstandsgebot wenigstens in gewissen Situationen auch an Grundschulen einhalten zu können. Der Präsenzunterricht könnte dann an den einzelnen Schulen zeitlich gestaffelt am Tag oder tageweise unterschiedlich durchgeführt werden. Absprachen unter den Beschäftigten in der Schule und Teamarbeit finden entweder mit entsprechendem Abstandsgebot oder digital gestützt statt. Der Schulbeginn am Morgen sowie die Mittags- und Pausenzeiten müssten dann über die Kleingruppen hinweg so gestaffelt werden, dass sich die  Kinder auf dem Hof oder beim Essen möglichst selten begegnen. Eine Notbetreuung muss gleichzeitig weiterhin aufrechterhalten werden.

Noch einmal Maike Wiedwald: „Wir erwarten hier klare Vorgaben von Seiten des Kultusministeriums. Die Schulleitungen, Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte dürfen nicht allein gelassen werden und müssen ausreichend Zeit haben, diesen Prozess zu planen, bevor die Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule kommen. Die Zeit bis zur Wiedereröffnung der Schulen muss genutzt werden, um alle kurzfristig möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der hygienischen Bedingungen zu ergreifen. Es kann nicht sein, dass wie es derzeit der Fall ist, die Beschäftigten selbst und auf eigene Kosten die Hygienemittel mitbringen und für ihren eigenen gesundheitlichen Schutz sorgen müssen!“

Mindestvoraussetzungen für die GEW Hessen sind weiterhin die ausreichende Ausstattung mit Waschgelegenheiten, Desinfektionsmitteln, Seife und Papierhandtüchern möglichst in allen Klassenräumen und Gemeinschaftsräumen, genügend funktionierende Toiletten und eine regelmäßige und in Zeiten von Corona deutlich (sic!) häufigere Reinigung der Toiletten und Waschgelegenheiten, am besten mit Präsenzkräften. Jede Schule braucht einen Hygieneplan, der von den Gesundheitsämtern genehmigt und kontrolliert wird. Außerdem müssen die Lehrkräfte insgesamt in die „Liste der systemrelevanten Berufe“ aufgenommen werden, um für eigene Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können.


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