Fast 12 Millionen Euro zusätzlich für die Justiz

Hessen
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„Die Coronapandemie hat auch die hessische Justiz mit voller Wucht getroffen. In kürzester Zeit musste der Geschäftsbereich fit für die Pandemie gemacht werden. Ich bin dem Haushaltsgesetzgeber sehr dankbar dafür, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt wurden, von denen nunmehr auch die Justiz profitieren wird“, erklärte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).



Von insgesamt zwei Milliarden Euro, die der Nachtragshaushalt vorsieht, entfallen rund 11,7 Millionen Euro auf die Justiz. Schwerpunkte der finanzierten Maßnahmen sind die Bereitstellung von IT-Ausstattung, die Anschaffung von Schutzausrüstung und Hygieneartikeln, die bessere Ausstattung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Mehrbedarfe für Reinigungs- und Desinfektionsleistungen sowie Kosten für Trennwände. Im Bereich des Justizvollzugs entfällt ein Großteil der Mittel auf die Beschaffung von Schutzausstattung, medizinische Verbrauchsmittel, ärztliche Leistungen und Corona-Testungen. Auch die Ausstattung von Notbehandlungsräumen und Quarantänestationen wird über den Nachtragshaushalt finanziert.

„Mit dem Nachtragshaushalt hat der Hessische Landtag ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gesetzt. Besonders froh bin ich, dass die Justiz einen großen Teil der nun finanzierten Maßnahmen nachhaltig einsetzen kann. Hier möchte ich insbesondere die IT-Ausstattung hervorheben, die es zahlreichen Bediensteten der Justiz auch nach der Krise möglich machen wird, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Ein besonderer Meilenstein ist auch die Ausrüstung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit einem Dienstlaptop, um die Ausbildung insgesamt deutlich zu stärken“, so Eva Kühne-Hörmann weiter.

Von den Mitteln in Höhe von rund 11,7 Millionen Euro entfallen rund 7 Millionen Euro auf folgende Maßnahmen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie bei dem Ministerium und der IT-Stelle der hessischen Justiz:

  • Bereitstellung von IT-Ausstattung in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro, insbesondere für die Ausweitung der Infrastruktur für mobiles Arbeiten (ohne Referendare), zur Beschaffung von Videokonferenzanlagen und einmalige Anschaffungen wie Headsets und Kameras,
  • Erwerb von Schutzausrüstung und Hygieneartikel in Höhe von rund 1 Millionen Euro,
  • Mehrbedarfe im Bereich der Rechtsreferendarausbildung in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro, die sich auf Mehrausgaben im Personalbereich wegen verlängerter Stationen beziehungsweise Rücktritte von Prüfungen, Mietmehrkosten für Prüfungssäle sowie die Ausstattung der Referendare mit Laptops verteilen,
  • und Kosten für Reinigungs- und Desinfektionsleistungen in Höhe von rund 530.000 Euro sowie für die Anschaffung und Installation von Plexiglas-Trennwänden in Höhe von rund 370.000 Euro.

Weitere rund 4,7 Millionen Euro entfallen auf die Mehrbedarfe im Justizvollzug und hier insbesondere auf die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pandemiepläne.


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