Ein Jahr nach Lübcke-Mord: Hauptverfahren eröffnet

Hessen
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In dem Strafverfahren gegen den 46-jährigen Stephen E. und den 44 Jahre alten Markus H. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) am Dienstag das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof zur Hauptverhandlung zugelassen.



Darüber hinaus hat der Senat angeordnet, dass beide Angeklagten weiter in Untersuchungshaft bleiben.

Dem Angeklagten Stephan E. wird vorgeworfen, in der Nacht vom 1. auf den 2.6.2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erschossen zu haben. Dem Angeklagten Markus H. wird zur Last gelegt, zu dieser Tat Beihilfe geleistet zu haben, indem er Stephan E. in seinem Tatentschluss bestärkte. Beide Angeklagten sollen diese Taten in rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung begangen haben.

Stephan E. ist des Weiteren angeklagt, am 6.1.2016 in Lohfelden einen aus dem Irak stammenden Bewohner einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge niedergestochen zu haben, um diesen zu töten. Auch zu dieser Tat soll Stephan E. aufgrund seiner fremdenfeindlichen Einstellung motiviert gewesen sein.

Die Hauptverhandlung wird am 16.6.2020 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 165, Gerichtsgebäude C, Konrad-Adenauer-Straße 20, 60313 Frankfurt am Main, beginnen und am 18. und 30.6.2020 fortgesetzt werden. Als weitere Termine für die Hauptverhandlung sind derzeit folgende Tage vorgesehen: 02., 03., 27., 28. und 30.7.2020, 05., 07., 10., 13., 19. und 27.8.2020 sowie sodann bis Ende Oktober 2020 jeder weitere Dienstag und Donnerstag.


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