Hasskommentare gegen Lübcke: Wohnungen durchsucht

Hessen
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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) sowie Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften weiterer 11 Bundesländer haben am Donnerstag im Rahmen einer bundesweit konzertierten Aktion in 12 Bundesländern strafprozessuale Maßnahmen in Form von Durchsuchungen und Vernehmungen gegen insgesamt 40 Beschuldigte durchgeführt, die im Verdacht stehen, vornehmlich in verschiedenen sozialen Netzwerken strafrechtlich relevante Äußerungen zum Nachteil des am 02.06.2019 getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke getätigt zu haben.



Die Maßnahmen in den Bundesländern teilten sich wie folgt auf:

Bundesland Anzahl / Tatverdächtiger / Zuständige Staatsanwaltschaft

- Baden-Württemberg 2 Staatsanwaltschaft Stuttgart
- Bayern 7 Generalstaatsanwaltschaft München
- Berlin 2 Staatsanwaltschaft Berlin
- Bremen 1 Staatsanwaltschaft Bremen
- Hamburg 1 Staatsanwaltschaft Hamburg
- Hessen 6 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. -ZIT-
- Mecklenburg-Vorpommern 1 Staatsanwaltschaft Rostock
- Niedersachsen 4 Staatsanwaltschaft Göttingen
- Nordrhein-Westfalen 6 Staatsanwaltschaft Köln -ZAC- und 1
Staatsanwaltschaft Duisburg
- Rheinland-Pfalz 2 Generalstaatsanwaltschaft Koblenz -ZET-
- Sachsen 6 Generalstaatsanwaltschaft Dresden -ZCS-
- Sachsen-Anhalt 1 Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main werden seit Mitte September 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des Hessischen Landeskriminalamts geführt. Dabei wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Kommentare gesichert, einer strafrechtlichen Bewertung unterzogen und Ermittlungen zu den Verursachern der als strafbar einzuordnenden Äußerungen getätigt.

Der von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführte - hessische - Teil des Ermittlungskomplexes richtet sich gegen fünf Männer und eine Frau im Alter von 25 bis 62 Jahre aus verschiedenen Landkreisen (Werra-Meißner-Kreis, Kassel, Landkreis Gießen, Marburg, Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg). Gegen sie besteht der Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB).

Die Ermittlungsverfahren gegen die weiteren 34 Beschuldigten mit Wohnsitzen außerhalb von Hessen werden durch die örtlich zuständigen Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften geführt.


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