Neue Corona-Regeln beschlossen

Hessen
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Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen.



Aufgrund des bevorstehenden Schulstarts und weil nach dem Ende der Sommerferien wieder mehr Kinder in die Betreuung gehen, wurden insbesondere für diese Bereiche neue landesweit gültige Regeln und Empfehlungen vereinbart. „Wir müssen mit Augenmaß handeln und die Situation immer wieder neu bewerten – die Krise ist noch nicht vorbei. Deshalb haben wir uns darum gekümmert, Kindern, Eltern, Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern klare Regeln an die Hand zu geben. Das gibt ihnen Sicherheit im Schul- und Kita-Alltag“, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Das Corona-Kabinett hat darüber hinaus Vorgaben und Verordnungen zum Bus- und Bahnfahren, für Restaurants, Spielhallen und Weihnachtsmärkte angepasst.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zum Schuljahresbeginn am kommenden Montag gilt grundsätzlich an den hessischen Schulen landesweit die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Regelung gilt mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband.
  • Die Schulen und Kitas erhalten Sicherheit im Umgang mit Schnupfenkindern. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Das Sozialministerium hat gemeinsam mit dem Kultusministerium Leitlinien erarbeitet: Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? Wann kann es wieder in die Schule? Was passiert mit einer Klasse, wenn ein Kind positiv auf Corona getestet wird? Zu all diesen Fragen gibt ein Informationsblatt Empfehlungen (corona.hessen.de).

  • Weihnachtsmärkte werden wie Wochen- und Flohmärkte behandelt und dürfen unter Einhaltung entsprechender Regeln stattfinden. Das bedeutet, es darf nicht auf den Wegen gegessen oder getrunken werden, sondern nur in hierfür vorgesehenen, abgesperrten Bereichen. Einzelne Kinderkarussells dürfen fahren. 
  • Im Öffentlichen Personennahverkehr wird das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nunmehr direkt mit einer Geldbuße belegt. Es wird zuvor keine Ermahnung bzw. Aufforderung mehr erfolgen.
  • In Restaurants und Lokalen dürfen wieder Pfeffer- und Salzstreuer auf den Tischen stehen.
  • Besucherinnen und Besucher von Spielhallen und Casinos müssen – anders als das Personal – keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Regeln werden mit den geltenden Vorgaben der Gastronomie vereinheitlicht.

Die Anpassungen in den Verordnungen gelten ab dem kommenden Samstag. Alle weiteren Corona-Verordnungen wurden einheitlich bis zum 31. Oktober dieses Jahres verlängert.


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