Disziplinarverfahren gegen 77 Polizeibeamte

Hessen
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Innenminister Peter Beuth (CDU) hat im Innenausschuss des Hessischen Landtags erneut unterstrichen, dass in Hessen eine konsequente Verfolgung  jeglicher Hinweise auf mögliche rechtsradikale Gesinnung von Polizeibediensteten erfolgt.



In Hessen wurde seit Bekanntwerden einer Chatgruppe, in der inakzeptable rechte Inhalte geteilt wurden und der Polizeibedienstete angehörten, umfangreich und intensiv ermittelt. Seit zwei Jahren geht eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe im Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) jedem noch so kleinen Verdachtsmoment akribisch nach. Mittlerweile sind die strafrechtlichen Ermittlungen in vielen Fällen abgeschlossen oder zumindest weit vorangeschritten. Zugleich wurden disziplinarrechtliche Verfahren eröffnet sowie arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. In zahlreichen Fällen konnte der Anfangsverdacht einer Straftat im Zuge der Ermittlungen nicht erhärtet beziehungsweise ausgeräumt werden.

„Die bundesweit bekanntgewordenen Verdachtsfälle über mögliche rechtsradikale Gesinnung von Polizeibediensteten sind eine schwere Bürde für die gesamte Polizei. Wir sind in Hessen jedem Hinweis nachgegangen und haben jegliches Fehlverhalten konsequent verfolgt. Mit diesem Vorgehen haben wir stets deutlich gemacht, dass wir rechtsradikale Tendenzen in den Behörden nicht dulden und alles daran setzen, die Integrität der Gesamtorganisation und das zurecht hohe Ansehen unserer Polizei wiederherzustellen. Das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Ordnungshüter hängt entscheidend von ihrem tadellosen Ruf ab“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Seit 2015 mehr als 70 Disziplinarverfahren und arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet
Mit dem Bekanntwerden der Verdachtsfälle im 1. Revier der Frankfurter Polizei im Jahr 2018 wurde im Hessischen Landeskriminalamt die Ermittlungsgruppe AG 21 eingerichtet, die retrograd bis ins Jahr 2015 niedrigschwellig alle Verfahren individuell in den Blick genommen hat, bei denen Hinweise auf eine mögliche rechtsradikale Gesinnung von Polizeibediensteten zugrunde lagen. Als Folge der dort gebündelten und konsequenten Ermittlungen wurden im Zeitraum 1. Januar 2015 bis zum Stichtag 30. September 2020 insgesamt 77 Disziplinarverfahren, beamtenrechtliche Entlassungsverfahren bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund des Verdachts einer möglichen rechtsradikalen Gesinnung bei hessischen Polizeibediensteten initiiert. In 35 Fällen waren diese Maßnahmen bzw. Verfahren zum Stichtag 30. September 2020 abgeschlossen, 42 der Verfahren bzw. Maßnahmen dauern weiter an.

„Wir sind frühzeitig mit einem sehr strengen Blick jeglichem Anfangsverdacht nachgegangen und haben unabhängig von einer strafrechtlichen Würdigung besonders hohe Maßstäbe innerhalb der Polizei angelegt. Dabei wurde explizit auch dahingehend ermittelt, ob es ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der hessichen Polizei gibt: Die erfolgten Ermittlungen und Analysen sowohl des HLKA als auch des Verfassungsschutzes haben keine Hinweise auf ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der hessichen Polizei erbracht. Dennoch war das Fehlverhalten in einigen Fällen so gravierend, dass diese Personen nichts mehr in unserer Polizei verloren haben. Wir haben und werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um diese Leute aus der Polizei zu entfernen. Rechtsradikales Gedankengut hat bei der Polizei nichts verloren und wir werden weiterhin mit aller Konsequenz dagegen vorgehen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

17 Personen sind keine Polizeibediensteten mehr
In insgesamt 17 der 35 abgeschlossenen Fälle sind die Betroffenen keine hessischen Polizeibediensteten mehr. In diesen Fällen wurde entweder das Arbeitsverhältnis beendet, es kam zu beamtenrechtlichen Entlassungen oder es erfolgte keine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (Nichternennung).
In einem weiteren Fall kam einer der als Verdachtsfall geführten Polizeibediensteten bei einem Verkehrsunfall zu Tode. 

Verdacht ausgeräumt: 17 Personen wieder im Dienst
In insgesamt zehn Fällen wurden beamtenrechtliche Pflichtverstöße festgestellt und jeweils eine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen. Die ursprünglichen Verdachtsmomente im Hinblick auf eine mögliche rechtsradikale Gesinnung haben sich jedoch im Zuge der Ermittlungen nicht bestätigt. Unabhängig davon wurden bei diesen Personen Dienstvergehen festgestellt. Die jeweils ausgesprochene Disziplinarmaßnahme soll die Betroffenen zukünftig zur Einhaltung der beamtenrechtlichen Pflichten anhalten. In fünf Fällen wurde das Disziplinarverfahren eingestellt, da nach Prüfung der Fälle keine Dienstvergehen festgestellt wurden. In zwei Fällen wurde zwar ein Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten erkannt, eine Disziplinarmaßnahme war jedoch in diesen Fällen nicht angezeigt.

„Weil jedem Hinweis sofort nachgegangen wurde, sind zwischenzeitlich auch Verdachtsfälle in den Blick der AG 21 geraten, bei denen im Zuge der Ermittlungen der Anfangsverdacht einer Straftat ausgeräumt werden konnte. Die Betroffenen integrieren wir wieder in den Polizeidienst und begleiten sie dabei sehr eng. Der Integritätsbeauftragte nimmt sich dieser Kolleginnen und Kollegen, aber auch all jenen an, die mit ihrem Verhalten der Polizei geschadet haben. Zugleich erneuern wir die Fehlerkultur innerhalb der Polizei: Wir wollen jegliches Fehlverhalten frühzeitig erkennen und möglichst unmittelbar angemessen ahnden. Klar ist: Eine rechtsradikale Gesinnung steht den Werten unserer freiheitlichen Demokratie und damit den Werten, für die unsere Polizei täglich einsteht, diamentral entgegen. Das machen wir mit unserem konsequenten Vorgehen und den ergriffenen Maßnahmen innerhalb der Polizei aber auch gegenüber der Gesellschaft deutlich“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Standardisiertes Vorgehen sichert konsequente Ahndung
Jedem Hinweis auf eine mögliche rechtsradikale Gesinnung wurde umgehend nachgegangen. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft werden die bekanntgewordenen Sachverhalte geprüft und sofern ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegeben ist, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.  Zusätzlich werden beim Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens ein Disziplinarverfahren gegen den oder die Betroffene eingeleitet, welches in der Regel bis zur Aufklärung des sachgleichen strafrechtlichen Vorwurfs ruht.  Sofern dienstliche Gründe dafür vorliegen, wird zunächst ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen, was konkret bedeutet, dass der oder die Betroffene seinen Dienst nicht verrichten darf. Zusätzlich muss die Diesntwaffe abgegeben werden.  Darüber hinaus erhält der oder die Betroffene in der Regel ein Hausverbot für die Polizeidienststelle. Wenn es sich bei dem Verdachtsfall nicht um eine Polizeibeamtin bzw. einen Polizeibeamten, sondern zum Beispiel um einen Wachpolizisten, eine Wachpolizistin oder andere Tarifbeschäftigte handelt, werden arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Auch diesem Personenkreis kann vorübergehend die Arbeitsleistung untersagt werden.

Vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der Integrität der Polizei iniitiert
Neben der intensiven Ermittlungsarbeit wurde in Hessen mit der Schaffung des Integritätsbeauftragten für die hessische Polizei dafür gesorgt, dass Fehlverhalten innerhalb der Polizei zügig und konsequent geahndet und für die Gesamtorganisation als lernender Behörde konstruktiv nachbereitet wird. Mit dem daneben eingerichteten Ansprechpartner der Polizei, der bewusst außerhalb der Polizeiorganisation angesiedelt ist, existiert bereits eine Anlaufstelle für Beamtinnen und Beamte der hessischen Polizei, die sich um Beschwerden und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden kümmert. Auch berät der Hessische Landtag aktuell über die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle für Bürgeranliegen und Beschwerden. Der sogenannte Bürger- und Polizeibeauftragte soll insbesondere auch Anlaufstelle für Bürger sowie auch für Angehörige der Sicherheitsbehörden sein. Sie wird die bisherigen Instrumente der Personalvertretung und des Ansprechpartners der Polizei weiter ergänzen. Darüber hinaus hat der Hessische Innenminister Peter Beuth die unabhängige Expertenkommission „Verantwortung der Polizei in einer pluralistischen Gesellschaft - Die gute Arbeit der Polizeibeamten stärken, Fehlverhalten frühzeitig erkennen und ahnden“ berufen. Die Expertenkommission wird die bereits ergriffenen Maßnahmen gegen Fehlverhalten innerhalb der hessischen Polizei evaluieren und Empfehlungen für mögliche Weiterentwicklungen aussprechen.


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