Maskenpflicht: Kontrollen in Zügen und Bahnhöfen

Hessen
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In Hessen wurden am Freitag gemeinsame Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht in den Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt.



Teams der Bundespolizei, des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und der Deutschen Bahn (DB) waren dafür in Bahnhöfen, Fern- und Nahverkehrszügen sowie der S-Bahn im Land unterwegs. Im Rahmen der Kontrollen wurden in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln rund zwanzig Personen ohne Maske angetroffen.

„Maskenverweigerung ist kein Kavaliersdelikt. Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger sind jeden Tag auf Busse und Bahnen angewiesen. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Gesundheit bestmöglich geschützt wird. Das geht nur, wenn die Menschen sich solidarisch verhalten, und da gehört momentan die Maske dazu", so Hessen Verkehrs- und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). „Die DB unternimmt viel für sicheres Bahnfahren. Auch wenn die große Mehrheit sich an die Maskenpflicht hält, sind Kontrollen wichtig, denn gerade jetzt müssen wir alle aufeinander Acht geben. Daher gilt jetzt, nur mit Maske unterwegs“, sagte Dr. Klaus Vornhusen, DB-Konzernbevollmächtigter für das Land Hessen.

„Bus- und Bahnfahren ist sicher, wenn sich alle an die Regeln halten – darauf deuten mehrere Studien hin. Von Maskenverteilaktionen über die Gründung des RMV-Präventionsteams und die Aufnahme der Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen bis hin zu großen gemeinsamen Kontrollen wie heute unternimmt der RMV enorme Anstrengungen, damit auch wirklich jeder Reisende mit Maske fährt. Die überwältigende Mehrheit der Fahrgäste tut das bereits. Um aber die Gesundheit aller so gut wie möglich zu schützen, müssen auch alle mitmachen. Nach den Erfahrungen unseres Präventionsteams sind weniger als ein Prozent aller Fahrgäste wirklich uneinsichtig. Aktionstage wie heute helfen dabei, dass diese Zahl weiter sinkt“, so RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat.

„Die Bundespolizei ermahnt gemeinsam mit ihren Partnern Reisende in Zügen und Bahnhöfen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei uneinsichtigem Verhalten veranlasst die Bundespolizei die Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder erteilt in besonderen Fällen auch Platzverweise. Unsere Maßnahmen treffen bisher auf sehr viel Verständnis bei den Reisenden“, so Thomas Przybyla, Präsident der Bundespolizeidirektion Koblenz, die auch für Hessen zuständig ist.


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