„Rechtsstaat zeigt Rechtsextremisten Grenzen auf“

Hessen
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Der Hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat das durch das Bundesinnenministerium erlassene Verbot der länderübergreifend agierenden rechtsextremistischen Vereinigung „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ begrüßt.



Hessen hat das Verbot 2019 beim Bundesinnenministerium angeregt. Angehörige des Vereins „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ waren und sind in vier Bundesländern aktiv (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt). Von den 13 führenden Vereinsmitgliedern sind acht Personen – darunter auch der sogenannte Präsident – in Hessen wohnhaft, weshalb das Verbot auch mit großem Einsatz der hessischen Sicherheitsbehörden umgesetzt wird.

„Das Vereinsverbot ist ein scharfes Schwert des Rechtsstaats. Die nunmehr verbotene Gruppierung hat den Nationalsozialismus auf eindeutige Weise verherrlicht und sich klar gegen unsere demokratischen Werte positioniert. Was aus diesem menschenverachtenden Gedankengut und dem geschürten Hass folgen kann, haben wir in den letzten beiden Jahren in Deutschland und Hessen auf schmerzliche Art erfahren. Mit dem Verbot zeigt der Rechtsstaat den Rechtsextremisten klare Grenzen auf. Die selbsternannte ‚Sturm-/Wolfsbrigade 44‘ darf es fortan nicht mehr geben. Aber die wirren und gefährlichen Gedanken in den Köpfen dieser Rechtsextremisten bleiben. Unsere Sicherheitsbehörden arbeiten deshalb auch über dieses Verbot hinaus mit unermüdlichem Einsatz daran, diese Feinde unseres Rechtsstaats mit allen Mitteln zu bekämpfen“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Die mit der Verbotsverfügung einhergehenden polizeilichen Maßnahmen werden in Hessen federführend von der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Hessen R(echts) koordiniert, die sich seit Juli 2019 ausschließlich mit der Bekämpfung der rechtsextremistischen Szene, insbesondere den politisch motivierten Straftätern dieses Phänomenbereichs, befasst. Seit den frühen Morgenstunden werden 18 Wohnungen, vier Arbeitsstellen und zwei Haftzellen durchsucht. Die Verbotsverfügung wurde in Hessen den acht Mitgliedern an ihren Wohnorten im Raum Nordhessen zugestellt. Die Durchsuchungen und Beschlagnahmen dienen der Sicherstellung von Vereinsvermögen und weiterer Beweismittel für die Aktivitäten des Vereins. In Hessen waren rund 145 Einsatzkräfte an den Maßnahmen beteiligt, unterstützt durch weitere Kräfte der Bundespolizei.

„Dem Verbot und den heutigen Durchsuchungen gehen umfangeiche Maßnahmen unserer Sicherheitsbehörden voraus. Die verbotene Gruppierung war mehrmals Thema im Hessischen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum und auch unsere BAO Hessen R hatte die Rechtsextremisten auf dem Schirm. Wir haben das Verbotsverfahren des Bundes durch unsere Erkenntnisse aktiv unterstützt und zum heutigen Schlag gegen die Verherrlicher des NS-Regimes beigetragen. Sie dürfen sich nun nicht mehr als Vereinigung zusammentun. Unsere Sicherheitsbehörden werden jeden einzelnen von ihnen weiterhin fest im Blick behalten“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus
Der Verein „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Seine Zwecke und Tätigkeit laufen den Strafgesetzen zuwider. Die Benennung der Gruppierung basiert auf einer Einheit aus Straffälligen vor allem aus SS und Wehrmacht, die wegen Kapitalverbrechen verurteilt waren. Die Vereinigung weist eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Sie bekennt sich zu Führungspersonen der NSDAP und nutzt Namen und Symboliken, die denen der „Waffen-SS" ähneln. Diese Gruppierung teilt eine gemeinsame nationalsozialistische, rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Ideologie. Kennzeichnend ist des Weiteren eine kämpferisch-aggressive Grundhaltung, denn Gewalt wird als legitimes Mittel zur Verwirklichung der politischen Zielsetzungen angesehen und eingesetzt. Letztendliches Ziel der gemeinsamen Betätigung des Vereins ist es, politische Verhältnisse wie zur Zeit des NS-Regimes herzustellen.

„Sturm-/Wolfsbrigade 44“ bereits zuvor fest im Blick der hessischen Sicherheitsbehörden
Das Vereinsverbotsverfahren gegen die „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ wurde 2019 durch Hessen beim Bundesinnenministerium angeregt und führte im Herbst desselben Jahres zu spezifischen Abstimmungen und vorbereitenden Maßnahmen durch die betroffenen Sicherheitsbehörden. Die Hessischen Sicherheitsbehörden haben sich bereits im April 2019 über die rechtsextremistische Gruppierung im Hessischen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) intensiv ausgetauscht. Die BAO Hessen R hat die Gruppierung im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen gegen die rechtsextremistische Szene in den Blick genommen.

BAO Hessen R: Verfolgungsdruck auf rechtsextremistische Szene erhöht
Hessen hat mit der im Juli 2019 geschaffenen polizeilichen Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Hessen R den Verfolgungsdruck auf die rechte Szene spürbar erhöht. Seit Einsetzung der landesweit agierenden Ermittlungseinheit im Juli 2019 wurden bis heute über 310 Einsatzmaßnahmen und 150 Durchsuchungen in Hessen durchgeführt sowie 125 Haftbefehle vollstreckt. Die BAO Hessen R besteht aus hessenweit 140 Ermittlern. Neben der Leitung dieser BAO im Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) ist in jedem der sieben hessischen Polizeipräsidien ein eigener Regionalabschnitt mit weiteren Unterabschnitten eingerichtet. Die BAO Hessen R prüft das gesamte rechte Personenpotenzial in Hessen, klärt Szene-Treffpunkte auf und überwacht diese im Rahmen der polizeilichen Aufgabenstellung.

HETAZ: Austausch über extremistische und terroristische Gefahren weiter intensiviert
Mit dem Hessischen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (HETAZ) wurde 2019 eine Kommunikations-, Informations- und Kooperationsplattform unter ständiger Beteiligung des LfV Hessen, des Hessischen Landeskriminalamts und zweier Staatsanwaltschaften etabliert. Abhängig von konkreten Gefährdungs- und Bedrohungssachverhalten werden Vertreter weiterer Behörden wie zum Beispiel Polizeipräsidien oder Waffenbehörden hinzugezogen. Das HETAZ hat den Austausch der Sicherheitsbehörden untereinander sowie mit den Staatsanwaltschaften über extremistische und terroristische Gefahren weiter intensiviert und institutionalisiert.

Hintergrund zur Verbotsverfügung
Wenn sich die Organisation oder Tätigkeit eines Vereins über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, kann ein etwaiges Verbot nur durch das Bundesinnenministerium erfolgen. Durch das Hessische Innenministerium erfolgten zuletzt Verbote gegen die Hells Angels „Charter Frankfurt“ und „Charter Westend“ (beide 2013), gegen den als rechtsextremistisch eingestuften Verein „Sturm 18 e.V.“ (2015) sowie gegen den als salafistisch eingestuften Verein „Almadinah Islamischer Kulturverein e.V.“ (2017).


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