Initiative zum Schutz von Gesundheitsdaten

Hessen
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Am Freitag wird Hessen eine Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von Gesundheitsdaten in den Bundesrat einbringen (BR-DRs. 340/21).



Die Initiative mit dem Titel „Europäische Datensouveränität schützen“ wurde federführend von Europa- und Digitalressort erarbeitet und thematisiert Fragen des fairen Wettbewerbs durch globale Technologiekonzerne und den besseren Schutz von Gesundheitsdaten der Nutzerinnen und Nutzer.  

„Die Macht der Internetkonzerne lässt sich nicht mehr nur in ökonomischer Größe oder Umsatz messen, sondern eben auch in der Herrschaft über Daten und Algorithmen. Diese Marktmacht hat seit der Corona-Pandemie und der verstärkten Nutzung digitaler Dienstleistungen stark zugenommen. Daten sind aber kein x-beliebiges Gut. Sie enthalten immer auch sensible Informationen über Menschen. Schon heute können Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen zusammengefasst werden. Vom Einkauf mit der Kreditkarte bis hin zum Surfverhalten im Internet und Bewegungsprofilen wird alles erfasst und es können Persönlichkeits-, Bewegungs- oder Präferenzprofilen erstellt werden. Wenn wir hier keine Grenzen ziehen, laufen wir Gefahr, gläserne Konsumenten bis hin zur detaillierten Krankenakte zu werden“, so Europaministerin Lucia Puttrich (CDU).

Die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, Prof. Dr. Kristina Sinemus, betont: „Internetnutzende sind Kunden und Datenlieferanten zugleich – oft ohne es zu wissen. Die hinterlassenen Spuren sind längst zu einer kostbaren Währung der Digitalisierung geworden. Wir brauchen daher einen starken, wirksamen Rechtsrahmen, um Schutzbereiche klar zu definieren und unsere persönlichen Daten abzusichern. Nur die gezielte Nutzung von gesundheitsbezogenen Daten innerhalb dieses Rahmens verhindert Zugriffe aus kommerzialisiertem oder missbräuchlichem Interesse.“

„Spätestens seit dem Kauf des Fitness-Trackers Fitbit durch Google ist klar, dass große Technologiekonzerne auch in den Gesundheitssektor expandieren wollen. Wenn Gesundheitsdaten mit Anfragen auf Suchmaschinen oder Konsumpräferenzen verknüpft werden, ist das besonders heikel. Unternehmen könnten so individualisierte Gesundheitsprofile von jedem Einzelnen erstellen und geschäftsmäßig nutzen. Das wäre ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wenn Versicherer, Arbeitgeber oder Kreditgeber auf Basis dieser Daten ihre Entscheidungen treffen können, zum Beispiel, ob jemand einen Kredit bekommt, wie hoch der individuelle Versicherungstarif ist oder ob jemand in einer Firma eingestellt wird, dann hat das nicht mehr den Charakter einer wirtschaftlichen Risikoabwägung, sondern einer sozialen Auslese, die auf den Kategorien ‚gesundheitlich wertvoll‘ und ‚gesundheitlich weniger wertvoll‘ basiert. Das wäre die Kommerzialisierung der menschlichen Würde und das wollen wir als Hessische Landesregierung verhindern“, so Lucia Puttrich vor der Einbringung.


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