„Alltagsnahe Teilhabe an Gesundheitsleistungen“

Hessen
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Das Land Hessen übernimmt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher, die bei Impfungen die Kommunikation zwischen den zu impfenden Personen und dem Personal vor Ort sicherstellt.



Für die anspruchsberechtigte Personengruppe haben wir in kürzester Zeit ein barrierearmes Verfahren entwickelt, damit Kosten entweder direkt zwischen dem Dolmetschenden und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgerechnet oder aber der Person erstattet werden können, die die Leistung bereits in Anspruch genommen hat.

Die Antragsformulare wurden gezielt barrierearm gestaltet. Darüber hinaus entfällt auch der Nachweis, dass kein Familienmitglied oder eine Person aus dem sozialen Umfeld zur Verfügung steht, die dolmetschen kann. Auf der Grundlage einer Klarstellung durch das Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der Kostentragung für Gebärdendolmetscher im Impfprocedere ist anzunehmen, dass die Krankenkassen die Kostenübernahme grundsätzlich ablehnen werden. Hessen hat hier sofort reagiert und verzichtet ab sofort auf einen Nachweis dafür, dass die jeweilige Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Die Wege und die damit verbundenen Hürden, die den Menschen zugemutet werden, die für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung eine Gebärdensprachdolmetscherin/einen -dolmetscher benötigen, wurden in Hessen so gezielt erleichtert.

„Damit ermöglichen wir Selbstbestimmung, alltagsnahe Barrierefreiheit und Teilhabe. Im Zusammenhang mit der wünschenswerten Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung ist das sowohl unter gesundheits- als auch unter gleichstellungspolitischen Aspekten ein wichtiger Schritt“, stellt Gesundheitsminister Klose (Grüne) fest.

Antragsformular und Informationen stehen zur Verfügung:
https://hessenlink.de/ImpfFAQ
https://corona-impfung.hessen.de/faq/durchf%C3%BChrung-der-impfung


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