Fahrverbote nur im Falle anhaltend schlechter Luftqualität

Hessen
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Das Umweltministerium legt einen Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Limburg vor.



„Die Stadt Limburg und der Landkreis Limburg-Weilburg haben eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Luftqualität in der Innenstadt zu verbessern. Leider sind die Stickoxid-Wert an der Schiede und der Frankfurter Straße so hoch, dass diese jedoch voraussichtlich nicht zur Einhaltung des Grenzwertes ausreichen werden. Um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist deshalb ein kurzes, streckenbezogenes Fahrverbot für ältere Fahrzeuge notwendig. Dieses tritt jedoch nur in Kraft, wenn die Messwerte weiterhin auf dem schlechten Niveau verbleiben“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. Die Maßnahmen sind im Luftreinhalteplan für die Stadt Limburg festgehalten, der heute als Entwurf veröffentlicht wurde. Vom 17. bis 30. September 2021 können Bürgerinnen und Bürger Anregungen, Bedenken und Einwendungen zu dem Planentwurf einbringen.

Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bereits im Mai ein Tempolimit von 40 km/h auf Teilen der B 8 / B 54 angeordnet, um den Schadstoffausstoß des Verkehrs zu verringern. Die Stadt wird zudem zeitnah das Anruf-Sammel-Taxi zu einem On-Demand-System ausbauen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Verzicht auf das eigene Auto noch weiter zu erleichtern. Weiterhin enthält der Entwurf des Luftreinhalteplans Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Nah- und des Radverkehrs und eine Erhöhung der Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern und den Kurzzeitparkplätzen am Straßenrand. Da die Prognosen des Umweltministeriums zeigen, dass dieses Maßnahmenbündel voraussichtlich nicht zu einer Grenzwerteinhaltung im kommenden Jahr reichen wird, enthält der Planentwurf auch ein streckenbezogenes Fahrverbot auf einem Teilabschnitt der der B 8. Der Plan sieht jedoch vor, die Anordnung von den gemessenen Werten abhängig zu machen. „Wir berücksichtigen so die weitere Entwicklung der Luftqualität und können dadurch verhindern, dass ein Fahrverbot ohne Notwendigkeit angeordnet wird“ erläuterte Hinz das geplante Vorgehen.

Am 3. Juni 2021 hat der Europäische Gerichtshof Deutschland verurteilt, systematisch und anhaltend gegen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid verstoßen zu haben. Gelingt es nicht für eine flächendeckende Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes zu sorgen, drohen Deutschland erhebliche Strafzahlungen. Ferner hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. das Land Hessen zur Fortschreibung des aktuell gültigen Luftreinhalteplans verklagt. Der zuständige Hessische Verwaltungsgerichtshof hat hierüber noch nicht entschieden.

Der Entwurf des Luftreinhalteplans steht auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans wird in der Zeit vom 17. August 2021 bis einschließlich 16. September 2021 auch im Bürgerbüro der Kreisstadt Limburg an der Lahn, Rathaus, Werner-Senger-Str. 10 – Erdgeschoss – 65549 Limburg an der Lahn zur Einsichtnahme ausgelegt.

In der Zeit vom 17. August 2021 bis einschließlich 30. September 2021 können Anregungen, Bedenken und Einwendungen schriftlich oder elektronisch unter dem Stichwort „Luftreinhalteplanentwurf Limburg an der Lahn“ an das Umweltministerium gerichtet werden:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
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Auf die Verarbeitung der Stellungnahmen gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird hingewiesen: https://umwelt.hessen.de/datenschutzhinweise-hessisches-ministerium-fuer-umwelt-klimaschutz-landwirtschaft-und


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