Dafür müssen sie ihre Veranstaltungen rechtzeitig auf einer bundeseinheitlichen Plattform registrieren, deren Landingpage am Montag freigeschaltet wurde. Die Registrierung ist Voraussetzung, um später Entschädigung beantragen zu können, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg mitteilten.

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt für Entschädigungen bis zu 600 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm wird in Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen umgesetzt. Vorbild ist der im Juni 2020 eingerichtete Entschädigungsfonds für Kulturveranstaltungen. 

„Der neue Fonds ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Stabilisierung unserer Wirtschaft“, sagte Al-Wazir. „Messe- und Ausstellungsveranstalter erhalten ein Stück Planungssicherheit zurück, denn sie wissen, dass sie nicht auf ihren Planungs- und Vorbereitungskosten sitzen bleiben werden.“ 

Al-Wazir und Boddenberg hatten sich beim Bund für eine angemessene finanzielle Ausstattung des Entschädigungsfonds eingesetzt. „Damit waren wir erfolgreich“, sagte Boddenberg. „Es ist richtig und wichtig, für die besonders gebeutelte Veranstaltungswirtschaft dieses Sicherheitsnetz zu spannen. Wir hoffen zwar, dass es keinen Anlass geben wird, diesen Fonds in Anspruch zu nehmen, aber er hilft dabei, mit noch mehr Zuversicht Veranstaltungen planen zu können. Veranstaltungen führen Menschen zusammen. Danach sehnen wir uns wahrscheinlich alle."

Die gesamte Veranstaltungswirtschaft wurde von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schwer getroffen. Insbesondere Messen und Ausstellungen konnten seit dem ersten Lockdown im März 2020 für rund anderthalb Jahr gar nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden. Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft hat den gesamtwirtschaftlichen Verlust durch die Corona-bedingte Absage von Messen auf 40 Mrd. Euro beziffert. Besonders betroffen waren die hessischen Messestandorte.  

Die Registrierung von Veranstaltungen für das Programm ist ab dem 25. Oktober 2021 möglich. Die Laufzeit des Sonderfonds für Messen und Ausstellungen ist bis zum 30. September 2022 begrenzt. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen der Messe- und Ausstellungsbranche. Schäden sind bis zu 80 Prozent und maximal 8 Mio. Euro pro Veranstaltung ausgleichsfähig. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro. Einzelheiten zum Sonderfonds für Messen und Ausstellungen werden demnächst auf den Internetseiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und auf dem bundesweiten Portal zum Programm einzusehen sein.

 


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