Zum Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs über das Sondervermögen erklären die Fraktionsvorsitzenden von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ines Claus und Mathias Wagner: „Der Staatsgerichtshof hat heute entschieden, dass Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise aufgenommen werden können und dies auch im Einklang mit den bestehenden Ausnahmeregelungen von der Schuldenbremse ist. Auch hat er bestätigt, dass solche Ausnahmen mit einfacher Mehrheit vom Landtag beschlossen werden können. Die Klage der Opposition gegen die entsprechende Gesetzesänderung (Artikel 141-Gesetz) wurde zurückgewiesen."
Kreditaufnahme für Corona-Hilfen prinzipiell bestätigt
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