„Eine Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft“

Hessen
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In der Plenardebatte zum gemeinsamen Antrag von CDU, Grünen und Freien Demokraten betreffend Gewalt in der Zivilgesellschaft sagte die Sprecherin im Hauptausschuss, Astrid Wallmann:



„Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft und dem Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Umso bedauerlicher ist es, dass immer häufiger Repräsentanten unseres Staates, Akteure der Zivilgesellschaft und vermehrt auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie Personen des öffentlichen Lebens Ziel verbaler und körperlicher Gewalt sind. Diese erschreckende Entwicklung dürfen wir nicht hinnehmen – vielmehr müssen wir uns als gesamte Gesellschaft dieser Entwicklung konsequent entgegenstellen. Angriffe und Bedrohungen – insbesondere auch in den sozialen Medien – sind nicht nur strafrechtlich relevant, sondern müssen auch gesellschaftlich geächtet werden. Deshalb brauchen wir eine konsequente Verfolgung und Ahndung von Beleidigungen, Hetze und Gewalt mit allen Mitteln des Rechtsstaats. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Hessen gegen Hetze“ haben wir im Januar 2020 ein Online-Meldestelle ins Leben gerufen, auf der Betroffene Hasskommentare schnell und unbürokratisch melden und anzeigen können. In enger Zusammenarbeit mit der bundesweit einmaligen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) ist so eine schnelle und effektive Strafverfolgung gewährleistet. Darüber hinaus sind eine verstärkte Wertevermittlung in Erziehung und Bildung, die Förderung von Zivilcourage und die Intensivierung der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit Deeskalationstechniken geeignete Maßnahmen, um bestehende Hilfsangebote weiterzuentwickeln.Das Hessische Innenministerium unter Leitung von Staatsminister Peter Beuth hat deshalb u.a. einen Entschädigungsfonds für Personen eingerichtet, die aufgrund ihrer exponierten Stellung in der Öffentlichkeit gefährdet sind und sich vor einer extremistischen oder terroristischen Bedrohung besonders schützen müssen. Mit den Mitteln aus dem Fonds können bauliche Schutzvorkehrungen der eigenen vier Wände finanziell gefördert werden, wenn laut polizeilicher Definition eine Gefährdungslage vorliegt. Und auch die Angriffsentschädigung, die wir mit dem 3. Dienstrechtsänderungsgesetz einführen wollen, macht klar, dass wir nicht nur präventiv und repressiv denken, sondern auch wenn es zu Angriffen gekommen ist, klar an der Seite der Betroffenen stehen. Neben all diesen Programmen ist die sichtbare Wertschätzung für diejenigen, die uns schützen und sich für uns engagieren, ein vergleichsweise leichter und umso wichtigerer Beitrag.“

 


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