Dabei geht es um bessere Aufenthaltsqualität durch Grünflächen und nachhaltige Mobilitätsformen, um privates Engagement, Schaffung von Wohnraum oder mehr Angebote für Bürgerinnen und Bürger. Ein Beispiel sind leerstehende Immobilien, die revitalisiert werden und damit die Versorgung vor Ort verbessern können. Im Jahr 2021 werden 41 Standorte in 42 Städten und Gemeinden mit insgesamt 37,438 Mio. Euro gefördert. Die Kosten teilen sich der Bund und das Land Hessen.  

„Innenstädte durchlaufen schon länger einem Strukturwandel, der durch die Corona-Pandemie noch beschleunigt wurde. Wir wollen helfen, diesen Wandel mutig zu gestalten, damit Hessens Stadtkerne attraktive Wohn-, Arbeits- und Lebensräume sind“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und verwies auf die Kofinanzierung des Landes, ohne die die Fördermittel des Bundes nicht für Projekte in hessische Städte und Gemeinden zur Verfügung stehen würden.  

„Wir wollen, dass sich Städte und Gemeinden in ganz Deutschland zukunftsorientiert und nachhaltig weiterentwickeln. Deshalb fördert der Bund den Städtebau in diesem Jahr mit 900 Millionen Euro. Damit investieren wir in unsere Heimat“, ergänzte Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

Programm Lebendige Zentren
Das Förderprogramm zielt auf Städtebauprojekte, die das Wohnen in den zentralen Lagen stärken und bezahlbare Wohnungsangebote schaffen. Das Programm sorgt für grünere und attraktivere Plätze, fördert die Funktions- und Angebotsvielfalt und bewirkt, dass nachhaltige Verkehrsmittel besser genutzt werden können. So soll Verkehr vermieden und die stadtklimatische Situation verbessert werden. Auch das Engagement Privater spielt bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Innenstadtentwicklung eine zentrale Rolle. Bürgerrinnen und Bürger sind in die Prozesse eingebunden und ergänzen die öffentlichen Maßnahmen – auch durch Modernisierung und Sanierung von privatem Gebäudebestand. 

Das Programm Lebendige Zentren erfüllt die Funktion eines städtebaulichen Investitionsprogramms mit erheblicher Anstoßwirkung für andere öffentliche und private Investitionen. 
Geförderte Standorte nach Kreis, Stadt/Gemeinde, Fördergebiet und bewilligten Fördermitteln (Programmjahr 2021)

Bergstraße
⦁ Lorsch: Stadtzentrum Lorsch (2.000.000 Euro)
⦁ Mörlenbach: Lebendiges Zentrum Mörlenbach-Mitte  (26.000 Euro)

Darmstadt- Dieburg
⦁ Münster: Kernbereich Münster (732.000 Euro)

Hochtaunuskreis
⦁ Friedrichsdorf: Innenstadt Friedrichsdorf  (574.000 Euro)
⦁ Steinbach (Taunus): Alte Dorfmitte Steinbach (Taunus) (556.000 Euro)
⦁ Usingen: Kernstadt Usingen (600.000 Euro)

Kassel (Kreis und Stadt Kassel)
⦁ Stadt Kassel: Alter Ortskern Wehlheiden (532.000 Euro)
⦁ Ahnatal: Ortskern Heckershausen, Ortskern Weimar (966.000 Euro)
⦁ Bad Karlshafen: Barocke Planstadt (1.334.000 Euro)
⦁ Hofgeismar: Innenstadt (1.068.000 Euro)
⦁ Kaufungen: Altdorf/Stiftsfreiheit Oberkaufungen (666.000 Euro)

Lahn-Dill-Kreis
⦁ Dillenburg: Dillenburg 2030 (632.000 Euro)
⦁ Haiger: Aktive Innenstadt Haiger (668.000 Euro)
⦁ Schöffengrund: Rheinfelser Straße, Schöffengrund-Oberwetz (146.000 Euro)

Limburg-Weilburg
⦁ Bad Camberg: Frankfurter Straße / Pfortenwiesen (228.000 Euro)

Main-Kinzig-Kreis
⦁ Bad Orb: Kernbereich Bad Orb (1.332.000 Euro)
⦁ Schlüchtern: Schlüchtern Innenstadt (2.332.000 Euro)

Main-Taunus-Kreis
⦁ Kelkheim: Stadtkern der Stadt Kelkheim (1.332.000 Euro)

Marburg-Biedenkopf
⦁ Fronhausen: Ortskern Fronhausen (1.868.000 Euro)
⦁ Marburg: Oberstadt (1.868.000 Euro)
⦁ Marburg: Nordstadt/Bahnhofsquartier der Stadt Marburg (580.000 Euro)

Offenbach   
⦁ Stadt Offenbach: Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel (84.000 Euro)

Odenwaldkreis
⦁ Reichelsheim: Aktiver Kernbreich - Reichelsheim (600.000 Euro)

Rheingau-Taunus-Kreis 
⦁ Oestrich-Winkel: Brentanopark/Rheinufer/Bahnhof (1.332.000 Euro) 

Schwalm-Eder-Kreis
⦁ Gudensberg: Aktiver Kernbereich Gudensberg (2.468.000 Euro)
⦁ Körle: Ortszentrum Körle (400.000 Euro)

Vogelsbergkreis
⦁ Alsfeld: Denkmalgebiet Altstadt (1.668.000 Euro)
⦁ Schlitz: Südliche Altstadt - Aktive Kernbereiche (1.866.000 Euro)

Waldeck-Frankenberg
⦁ Bad Wildungen: Altstadt Bad Wildungen (180.000 Euro)
⦁ Diemelstadt: Denkmalgebiet Stadtteil Rhoden (800.000 Euro)
⦁ Waldeck: Doppelkern Sachsenhausen-Waldeck (684.000 Euro)

Werra-Meißner-Kreis
⦁ Bad Sooden - Allendorf: Altstadtbereiche Bad Sooden und Allendorf (194.000 Euro)
⦁ Großalmerode: Südstadt Großalmerode (124.000 Euro)
⦁ Sontra: Sontra, Altstadt und Barbarasiedlung (2.000.000 Euro)

Wetteraukreis
⦁ Bad Vilbel: Kernbereich Bad Vilbel (172.000 Euro)
⦁ Büdingen: Südliche Altstadt (44.000 Euro)
⦁ Butzbach: Innenstadt Butzbach (1.468.000 Euro)
⦁ Interkommunale Kooperation Oberes Niddertal (Gedern, Hirzenhain, Ortenberg): "Zentrale Innenstadt Gedern, Ortsmitte Hirzenhain, Innenstadt Ortenberg" (1.664.000 Euro)
⦁ Nidda: Städtebauliches Entwicklungsgebiet Schillerstraße  (868.000 Euro)
⦁ Wöllstadt: 7 Höfe - Ortskernentwicklung Nieder-Wöllstadt (114.000 Euro)

Wiesbaden
⦁ Stadt Wiesbaden: Aktive Kernbereiche Wiesbaden Innenstadt-West (668.000 Euro)

Hinweis zur Anzahl der Förderstandorte
Es handelt sich um 41 Förderstandorte in 42 Kommunen, weil zum einen in Marburg zwei Projekte/Standorte gefördert werden und sich zum anderen die „Interkommunale Kooperation Oberes Niddertal“ als Förderstandort aus drei Kommunen zusammensetzt (Gedern, Hirzenhain, Ortenberg).

Weitere Informationen zu Städtebau-Förderprogramme
Die Bundesmittel in Höhe von 900 Mio. Euro beziehen sich auf alle drei Städtebauförderungsprogramme Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und Nachhaltige Entwicklung sowie Lebendige Zentren für alle Bundesländer.  Das seit 2008 bestehende Bund-Länder-Städtebauförderprogramm Aktive Kernbereiche in Hessen sowie das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wurden 2020 in das neue Programm Lebendige Zentren überführt. Seit dem Jahr 2008 wurden bisher 74 Standorte in Hessen gefördert. Bis einschließlich des Programmjahres 2020 wurden rd. 221 Mio. Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung gestellt.


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