Landessynode verabschiedet neue Taufagende

Hessen
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Taufen sind nicht mehr auf den Kirchenraum und das Säuglingsalter beschränkt.



Sie finden genauso im heimischen Garten oder beim Tauffest im Park und vor allem in jedem Lebensalter statt. Um dieser Entwicklung einen theologisch fundierten Rahmen zu geben, hat die Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen Waldeck (EKKW) bei ihrer digitalen Tagung am Mittwochabend (24. November) eine neue Agende für die Taufe verabschiedet. Sie enthält die Gottesdienstordnung, die festlegt, in welchen Formen Taufgottesdienste gefeiert werden können und wie der liturgische Ablauf aussehen soll. „Dabei schaffen wir es, die gesellschaftlichen Veränderungen und die individuellen Erwartungen aufzunehmen“, äußerte sich Prälat Böttner zufrieden mit dem Ergebnis.

Kursbestimmung ist nötig geworden
Unter Federführung des früheren Propstes Helmut Wöllenstein hatte die Liturgische Kammer die neue Agende entwickelt. Angesichts veränderter Bedürfnisse nach Zugehörigkeit zur Kirche sei eine neue Kursbestimmung nötig geworden, begründete Propst Dr. Volker Mantey den Schritt bei der Einbringung des Kirchengesetzes in die Synode. „Die liturgischen Formen und Zusammenhänge rund um das Sakrament der Taufe sind variabel geworden“, ist in der neuen Agende zu lesen. „Wir bestimmen unseren Kurs, wie wir taufen wollen, was man sagen kann, wer einbezogen werden soll in eine Taufe und wer nicht notwendigerweise dabei sein muss“, fasst Mantey die Inhalte der Agende zusammen. Dabei sei es ein schmaler Grat, zwischen einer zeitgemäßen Ausdrucksweise und einer dem Sakramentsverständnis angemessenen Form einen Weg zu finden.

In den vergangenen Jahren hatte es in einzelnen Gemeinden und Kirchenkreisen vermehrt neue Formate von Taufgottesdiensten gegeben. Dazu zählen Tauffeste in der Gemeinschaft mehrerer Familien, oft mit der Gelegenheit, die Familienfeier vor Ort anzuschließen. So wurden bei der Aktion „Kassel tauft draußen“ in diesem Sommer 35 Menschen getauft.

Taufzeuginnen und Taufzeugen als Beteiligungsmöglichkeit
Neu berücksichtigt in der Agende ist neben den unterschiedlichen Orten für die Tauffeier und der individuellen Gestaltung die Möglichkeit, Konfessionslose und Menschen anderer Religionen als sogenannte Taufzeuginnen und Taufzeugen an der Taufe aktiv zu beteiligen. Ihnen ist der Zugang zum weiterhin bestehenden Patenamt ansonsten nicht möglich.

Der Rat der Landeskirche hatte die Liturgische Kammer im Jahr 2016 beauftragt, eine zeitgemäße Agende für die Taufe zu erarbeiten. Die bisher gültige Agende stammt aus dem Jahr 1972. Die in der neuen Agende enthaltenen Ordnungen und Textangebote bieten Rahmen und Anregung für die zukünftige Gestaltung von Taufen. Sie ermutigen Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Prädikantinnen und Prädikanten zur eigenverantwortlichen Weiterarbeit im Kontext von verständlicher, zeitgemäßer Sprache, der Vielfalt familiärer Formen und Mitgestaltung.

Coronabedingt tagt die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck digital. Interessierte können die heute zu Ende gehenden Verhandlungen per Livestream verfolgen. Der Stream ist über die landeskirchliche Homepage www.ekkw.de bis zum 1. Dezember abrufbar. Dort finden sich auch Berichte, Beschlussvorlagen und alles Wissenswerte rund um die zwölfte und letzte reguläre Tagung der 13. Landessynode.


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