Neues Kirchenmusikgesetz verabschiedet

Hessen
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Die Kirchenmusikalische Fortbildungsstätte (KMF) der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) in Schlüchtern wird in den nächsten Jahren grundlegend umgebaut und saniert.



Zu dem Sanierungsumfang von insgesamt 4,5 Millionen Euro trägt die EKKW rund 1,5 Millionen Euro bei. Diesem Finanzierungsanteil hat die Landessynode auf ihrer digitalen Tagung zugestimmt. Den größeren Anteil der Maßnahmen von rund 3 Millionen Euro übernimmt die Stiftung Kloster Schlüchtern als Eigentümerin der historischen Immobilie.

In der künftig als Kirchenmusikakademie bezeichneten Einrichtung werden neben- und ehrenamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker aus- und fortgebildet. Diese „tragen und betreiben bei uns in Kurhessen-Waldeck ganz im Wesentlichen die Kirchenmusik neben den Hauptamtlichen“, erklärte Prälat Bernd Böttner.

Kirchenmusik ist Verkündigung des Evangeliums
Im neu verabschiedeten Kirchenmusikgesetz wird grundlegend festgestellt, dass die Kirchenmusik selbst Verkündigung ist. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker wirken demnach an der Kommunikation des Evangeliums mit. Die Neufassung des Gesetzes war aufgrund des Reformprozesses im Bereich der Kirchenmusik notwendig geworden. Zu den Schwerpunkten im neuen kirchenmusikalischen Gesamtkonzept zählen die Änderungen der Stellenstrukturen im Bereich hauptberuflicher Kirchenmusik sowie die Anstellung fast aller Mitarbeitenden auf landeskirchlicher Ebene. Außerdem die inhaltliche Neuausrichtung mit der Stärkung der Fachbereiche Popularmusik sowie Musizieren mit Kindern und Jugendlichen. „Ich erlebe das Gesetz als Aufbruch, mit dem unsere Kirchenmusik gut aufgestellt ist für eine klingende Kirche“, so der Landeskirchenmusikdirektor der EKKW, Uwe Maibaum.

Im Zuge der Neubearbeitung seien zugleich wichtige inhaltliche Aspekte aus dem kirchenmusikalischen Konzept der EKKW berücksichtigt worden, erläuterte Dr. Michael Schneider, Dozent an der KMF Schlüchtern, vor der Synode. So habe man die verschiedenen Arbeits- und Wirkungsebenen differenziert in Bezirks- und Stadtkantorate, Profilkantorate und Fachbereichsleitungen. Neue und schon bekannte Arbeitsfelder sollten miteinander verknüpft und Schwerpunkte auf den Bereich der Bildung gesetzt werden, so Schneider.

Während das bisherige Kirchenmusikgesetz die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche für alle kirchenmusikalisch Tätigen als Voraussetzung definierte, differenziert das neue Gesetz zwischen hauptberuflichen und nebenberuflichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern. Dabei ist bei der Stellenbesetzung im Nebenamt ausschlaggebend, ob die Teilhabe am Verkündigungsauftrag als eigenverantwortlich und repräsentativ eingeschätzt wird.


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