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Die Familie floh nach Schweden. Vier Jahre später zog sie nach Wiesbaden, wo bereits die Großeltern und ein Onkel lebte. Die damals Sechsjährige sprach fließend schwedisch und wurde - ohne auch nur ein Wort deutsch zu sprechen -  in eine Grundschule der Landeshauptstadt eingeschult. Ajla Friedrich – geborene Bristric – lernte die deutsche Sprache so schnell und so gut, dass sie bereits nach wenigen Wochen die erste Klasse übersprang. Nach dem Abitur folgte ein Jura-Studium, seit vier Jahren arbeitet die Frankfurterin als Anwältin.

Diese Vorzeige-Integration veranlasste das hessische Ministerium für Soziales und Integration, Ajla Friedrich als eine von insgesamt sieben Personen auszuwählen, die während einer Einbürgerungsfeier am 5. November 2021 live eingebürgert wurden. Das Fest im Biebricher Schloss steht unter der Schirmherrschaft des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und ist ein Höhepunkt der Einbürgerungskampagne „Hessen und ich - DAS PASST“. Der repräsentative Rahmen soll die neuen Deutschen würdigen und ihrem Bekenntnis auf das Grundgesetz einen angemessenen Rahmen geben. Von den sieben Personen, die live eingebürgert wurden, stammen sechs aus dem Regierungsbezirk Darmstadt. Beim Regierungspräsidium Darmstadt ist die größte Einbürgerungsbehörde Deutschlands angesiedelt. Ajla Friedrich ist eine der knapp 7.900 Antragsteller*innen, deren Antragsverfahren mit der Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde endete. (Im Vorjahr waren es zum gleichen Zeitpunkt 8.286 ausgehändigte Einbürgerungsurkunden.)

„Ich bin froh und dankbar, endlich den deutschen Pass zu haben“, sagt die 30-Jährige. „Ich lebe und arbeite in Deutschland, zahle Steuern und möchte endlich an allen wichtigen Entscheidungsprozessen wie einer Bundestagswahl teilnehmen,“ so Ajla Friedrich. Dies ist eines der Rechte, die man mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhält: Das uneingeschränkte Recht zu wählen und gewählt zu werden. Ihre bosnische Staatsbürgerschaft hat sie dafür aufgegeben. „Bosnien ist ein Teil von mir, ich trage es in meinem Herzen“, erzählt sie, einen bosnischen Pass brauche sie dafür nicht. Die schwedische Staatsangehörigkeit behält sie, was möglich ist, weil Schweden zur EU gehört. Ihr Antrag sei, so Friedrich, von deutscher Seite aus schnell bewilligt gewesen. Schwieriger sei es gewesen, aus der bosnischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden. Ihre Anwaltskolleg*innen wählten den humorvollen Weg, Ajla Friedrich zu gratulieren: „Endlich bist du auch eine Kartoffel!“ steht auf schwarz-rot-goldenen Plakaten, die ihr Büro schmücken. Nicht-Deutsche bezeichnen Deutsche augenzwinkernd als Kartoffeln.

Vom für die Einbürgerung zuständigen Dezernat wurden 2020 insgesamt 8966 Einbürgerungen vorgenommen, in Gesamt-Hessen waren es 11.915. Dezernatsleiterin Renate Hillenbrand-Beck sagt über die Bilanz: „Das Jahr 2020 war geprägt durch die Corona-Pandemie. Das hat sich zum Beispiel daran bemerkbar gemacht, dass bei den unteren Verwaltungsbehörden weniger Anträge auf Einbürgerung eingegangen sind.“ Ein Großteil der Sachbearbeiter des Dezernates – insbesondere solche, die Anträge von Nicht-EU-Bürger*innen bearbeiten, war mit Sonderaufgaben im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes betraut, einige unterstützen die dafür zuständige Projektgruppe noch immer. „Leider führt das nach wie vor zu einem Rückstand bei der Bearbeitung von Anträgen von Antragstellern aus Nicht-EU-Staaten. Neuanträge mussten wir leider grundsätzlich zurückstellen. Bei den von Angestellten bearbeiteten EU-Anträgen gab es keine Rückstände“, so Hillenbrand-Beck. Gleichwohl sei es gelungen, die Zahl der Einbürgerungen „insgesamt auf einem relativ hohen Niveau zu halten“, so die Dezernatsleiterin.

Wie sich aus der Auswertung nach der Staatsangehörigkeit der Antragsteller*innen (Zeitraum: 1.1. 2021 bis 4.11.2021) ergibt, machen syrische Staatsangehörige den mit Abstand größten Teil der Antragsteller aus (1.476). Damit haben sie türkische Staatsangehörige, die in der Vergangenheit meist die größte Gruppe bildeten -  aufgrund des BREXITS zeitweilig überholt von den Briten-überholt: In genanntem Zeitraum haben 1.102 türkische Staatsangehörige einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Im Jahr 2020 (1.1.2020-4.11.2020) waren es 935. Dies ist eine Auswirkung der Flüchtlingszuwanderung seit 2015: Anerkannte Flüchtlinge können nach sechs Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eingebürgert werden (statt regulär nach 8 Jahren). Einen überraschenden Anstieg gibt es bei italienischen Antragstellern, Mit 622 stellen sie die drittgrößte Gruppe der Antragsteller*innen. (2020 waren es 387). In genanntem Zeitraum haben 598 Menschen mit pakistanischer, 550 Menschen mit rumänischer, 540 Menschen mit afghanischer und 536 Menschen mit marokkanischer Staatangehörigkeit einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Zusätzlich zu den Einbürgerungen wurden 758 sonstige Vorgänge (wie Antragsrücknahmen, Wegzug, Ablehnung) im Dezernat bearbeitet. In 2021, so Renate Hillenbrand-Beck, sei ein deutlicher Anstieg von Einbürgerungsanträgen zu beobachten: Aktuell (Stand 4.11., ggf. aktualisieren) sind 11.165 bei der Einbürgerungsbehörde im Regierungspräsidium eingegangen - zum gleichen Zeitpunkt des Jahres 2020 waren es 8.991 Neuanträge.

Wer sich einbürgern lassen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um seine erfolgreiche Integration zu belegen. Dies reicht beispielsweise von einem mehrjährigen Aufenthalt in Deutschland über deutsche Sprachkenntnisse bis hin zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Mehr Informationen dazu finden Sie auf https://einbuergerung.hessen.de/

Foto: Ajla Friedrich ist die vierte von links, ganz rechts steht Renate Hillenbrand-Beck vom RP.


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