„Es ist nur fair und richtig, die für die Angestellten vereinbarte Regelung auf die Beamten zu übertragen. Besser wäre es allerdings gewesen, wenn sich die Landesregierung auch in der Vergangenheit, vor allem in den Jahren 2015 und 2016, daran gehalten hätte. Spätestens seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus der vergangenen Woche ist klar, dass die Landesregierung ihre Beamten jahrelang unter Wert bezahlt hat. Deswegen darf dieses Gesetz nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit Blick auf die Beamtenbesoldung vieles im Argen liegt“, erklärt Müller anlässlich der heutigen Plenardebatte über die Besoldung. „Mit der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Landesregierung eine weitere juristische Klatsche kassiert, nachdem der Hessische Staatsgerichtshof bereits das schwarz-grüne Sondervermögen für verfassungswidrig erklärt hatte“, kritisiert Müller.
Er ergänzt: „Jetzt gilt es, bei der Besoldung umgehend deutlich nachzubessern und unverzüglich im Haushalt für 2022 die notwendigen Mittel einzustellen. Alles andere wäre eine Frechheit gegenüber den Beamtinnen und Beamten und ein unwürdiges Spiel auf Zeit.“
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