Ausgleich für Lärmbelastung wird weitergezahlt

Hessen
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Städte und Gemeinden im Umfeld des Frankfurter Flughafens erhalten auch künftig jährlich 4,5 Mio. Euro zum Ausgleich für ihre hohe Fluglärmbelastung.



Der Landtag hat am Mittwoch das Regionallastenausgleichsgesetz beschlossen und bis ins Jahr 2026 verlängert. „Stark vom Fluglärm betroffene Kommunen stehen vor besonderen Herausforderungen und bedürfen besonderer Unterstützung für ihre nachhaltige Entwicklung“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). „Auch das ist ein Teil unserer umfassenden Arbeit zur Verminderung der Fluglärmbelastung und ihrer Folgen.“ 

Das 2017 in Kraft getretene und ursprünglich bis Ende 2021 befristete Regionallastenausgleichsgesetz stellt insgesamt 21 Kommunen feste jährliche Beträge für nachhaltige Entwicklung, Fluglärmschutz und zur Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden können das Geld abrufen, um damit beispielsweise Maßnahmen zur Kinder- und Jugendbetreuung, zur Belüftung oder Klimatisierung öffentlicher Gebäude und zur Aufwertung von Freizeiteinrichtungen zu finanzieren. Seit 2017 sind 22,65 Mio. Euro ausgezahlt worden.

Die Mittel stammen normalerweise aus den Dividenden der Anteile, die das Land am Flughafenbetreiber Fraport hält. Da die Dividende derzeit ausgesetzt ist, finanziert das Land die Zahlungen im kommenden Jahr aus dem Landeshaushalt. Verteilt werden sie nach einem festen Schlüssel, der sich an der jeweiligen Fluglärmbelastung und der Zahl der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner orientiert.


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