Mit dem Online-Verfahren können Ernteanmeldungen durch Waldbesitzende und durch betreuende Forstämter sowie die aufsichtsrechtliche Kontrolle durch die Regierungspräsidien auf digitalem Wege erfolgen. Nicht personenbezogene Daten fließen zudem in eine öffentlich einsehbare Datenbank ein. Das Land Hessen geht mit dem EZR einen weiteren Schritt auf dem Weg, Behördendienstleistungen flächendeckend online anzubieten.

Das digitale Erntezulassungsregister Hessen bietet ein anwenderfreundliches Portal, dessen Daten Waldbesitzende, Erntefirmen, Baumschulen, Wissenschaftseinrichtungen, Forstbetriebe, Forst-Hoheitsbehörden und interessierte Bürgerinnen und Bürger nutzen können. Ein im Internet zugängliches Vorläuferregister gibt es bereits seit 2011. Innovativ an dem neuen Fachverfahren ist nun die durchgängig digitale und damit reibungslose verwaltungsmäßige Abwicklung von forstlichen Erntemaßnahmen – von der Anmeldung bis hin zum Abschluss der Ernten. Durch die digitale Datenweiterleitung ergeben sich für die zuständigen Unteren und Oberen Forstbehörden zudem verbesserte Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten; für Nutzerinnen und Nutzer verbessern sich Anwenderkomfort und -betreuung.

Die Landesstelle für Forstliches Vermehrungsgut beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Umsetzung des neuen IT-Fachverfahrens für Hessen in enger Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt Göttingen (NW-FVA) federführend betrieben. Beteiligt an der Entwicklung waren außerdem das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), die Landesstellen für Forstliches Vermehrungsgut an den Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen sowie der Landesbetrieb HessenForst.

Der Betrieb des EZR erfolgt durch die NW-FVA, die den Zugang auf ihrer Homepage bereitstellt. Dort steht das EZR ab dem 1. Januar 2022 unter https://www.nw-fva.de/EZR-HE zum Aufruf bereit. Die Zulassung, Änderung und der Widerruf von Registereinträgen obliegt wie bisher auch den regional zuständigen Hessischen Landesstellen an den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel.

Die Ernte forstlichen Vermehrungsguts in den Hessischen Wäldern wird durch die Waldbesitzenden künftig über die Eingabemaske des neuen EZR angemeldet. Dabei werden unter anderem Informationen erfasst zum Ernteort, zur Art des Vermehrungsguts, zur Sammelstelle, zum Erntebetrieb, zu Lieferanten und Empfängern. Gleichzeitig wird im EZR direkt automatisiert das zuständige Forstamt sowie das zuständige Regierungspräsidium (RP) als Obere Forstbehörde informiert. Die Prüfung und Genehmigung mit Ausstellung eines Stammzertifikats kann im Anschluss auf digitalem Wege zeit- und ressourcensparend erfolgen. Damit verbunden werden umfangreiche Informationen über Zulassungseinheiten forstlichen Vermehrungsguts, Geodaten sowie Karteninformationen bereitgestellt und im Sinne der Transparenz für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Hintergrund:
Gemäß Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) darf Saat- und Pflanzgut für forstliche Zwecke nur in zugelassenen Beständen geerntet werden. Im Interesse aller Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer soll so gewährleistet werden, dass nur an die örtlichen Standortbedingungen angepasstes, leistungsfähiges Ausgangsmaterial verwendet wird. Derzeit sind in Hessen ca. 1.700 Bestände in allen Waldbesitzarten für die Beerntung zugelassen. Diese Bestände werden in einem amtlichen Erntezulassungsregister erfasst.

In Hessen sind die Oberen Forstbehörden an den drei Regierungspräsidien gleichzeitig Landesstellen nach dem FoVG und insbesondere zuständig für die Zulassung von Erntebeständen, Anmeldung von Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieben, die Erstellung von Stammzertifikaten (Begleitschein für das Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut) und die Führung des Erntezulassungsregisters.


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