Drei Monate Fahrverbot für 24-Jährigen

Hessen
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Eine zivile Streifenbesatzung der "AG TRuP" (Arbeitsgruppe Tuner, Raser und Poser) befand sich am Sonntagabend auf der Kreisquerverbindung zwischen Rodgau und Dietzenbach.



Hierbei konnte ein VW Golf R festgestellt werden, der sowohl durch seine Lautstärke, als auch durch seinen Fahrstil merklich auffiel. Die Beamten beobachteten unnötige Überholmanöver einhergehend mit Geschwindigkeitsverstößen im Bereich der Kreisquerverbindung. Im weiteren Verlauf beschleunigte der Fahrzeugführer sein Auto auf dem Streckenabschnitt zwischen der Shell-Tankstelle in Dietzenbach und der Kreuzung Hexenberg auf über 150 bei erlaubten 70 Stundenkilometern. Dieser Verstoß konnte mit einer im zivilen Streifenwagen verbauten Messtechnik beweissicher videografiert werden, sodass dem 24-jährigen Fahrer aus Rodgau allein wegen diesem Verstoß der höchste Satz des Bußgeldkataloges droht: 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie drei Monate Fahrverbot.

Bei der anschließenden Kontrolle entdeckte die Streife zudem neben einer unzulässigen Fahrwerksänderung eine Manipulation der Abgasanlage. Bei der anschließenden Geräuschmessung konnten 99,9 bei erlaubten 89 Dezibel gemessen werden. Aufgrund der Veränderungen erlosch die Betriebserlaubnis des VW Golf R, sodass das Auto für eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen sichergestellt wurde. Neben diesen Feststellungen ahndeten die Beamten in der Zeit zwischen 17 und 22 Uhr mehrere teils eklatante Geschwindigkeitsverstöße im Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Südosthessen. Neben dem dreimonatigen Fahrverbot für den 24 Jahre alten Mann aus Rodgau, müssen drei weitere Verkehrsteilnehmer ihren Führerschein für mindestens einen Monat abgeben.


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