Wilke-Kundenlisten müssen offengelegt werden

Hessen
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„So schafft man weder Transparenz im Wilke-Skandal noch Vertrauen in der Bevölkerung“, bewertet Wiebke Knell, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, die Reaktion des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Wilke-Skandal.



Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs nach dem Verbraucherinformationsgesetz hatte die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch mit Erfolg auf Herausgabe der Ausgabe- und Verkaufsstellen von Wilke-Produkten geklagt. Die Offenlegung der Kundenlisten der Firma Wilke, die wegen listerienverseuchter Wurst mit mehreren Krankheits- und Todesfällen in Verbindung gebracht wird, hat das Ministerium bisher verweigert. Medienberichten zufolge will das Land Hessen nun sogar gegen das Urteil Berufung einlegen.

„Eine lückenlose Aufklärung kann nur unter öffentlicher Nennung aller möglichen Infektionsquellen erfolgen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, wo sie möglicherweise mit Wilke-Produkten in Kontakt gekommen sein könnten“, führt Knell weiter aus. Sie sieht sich in ihren früheren Stellungnahmen zum Wilke-Skandal erneut bestätigt, in denen sie ein behördliches Totalversagen festgestellt hatte. In der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses will Knell deshalb mittels eines dringlichen Berichtsantrags in Erfahrung bringen, aus welchen Gründen die Veröffentlichung der Listen seitens der Landesregierung bislang verweigert wurde. Darüber hinaus möchte sie von Ministerin Priska Hinz wissen, ob und aus welchen Gründen ein Berufungsverfahren tatsächlich beabsichtigt ist und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um einen weiteren Lebensmittelskandal in Hessen zu verhindern. 

„Wenn Ministerin Hinz nun wirklich in Berufung gehen will, zeigt das ganz deutlich, dass sie aus den damaligen Fehlern nichts dazugelernt hat“, so Knell. Ihrer Meinung nach sollte die Landesregierung das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden akzeptieren und entsprechend handeln. „Alles andere erweckt den Anschein, etwas verheimlichen zu wollen.“


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