„Die heutige Zeugenbefragung in öffentlicher Sitzung des UNA ging der Frage nach, warum der im Mordfall an unserem CDU-Parteifreund Dr. Walter Lübcke Mitangeklagte Markus H. legal Waffen besaß. Zwei Mal lieferte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) im Jahr 2009 Informationen, die dazu führten, dass H. keine Waffenbesitzkarte genehmigt wurde. Bedauerlicherweise erstritt er sich dies vor dem Verwaltungsgericht und durfte ab 2015 Waffen besitzen. Unklar ist für uns, warum die Stadt Kassel als zuständige Waffenbehörde gegen das Gerichtsurteil keine Rechtsmittel einlegte. Dies hätte zur abermaligen Ablehnung seines Antrags führen können. Die Tatwaffe fiel allerdings nicht unter die erteilte Genehmigung, Markus H. konnte sie nicht legal erwerben und hat sie sich illegal beschafft. Nach heutiger Praxis hätte H.s Einstufung als Extremist eine Versagung der waffenrechtlichen Genehmigung zur Folge. Klar ist, Schusswaffen haben in den Händen von Extremisten nichts zu suchen. Deshalb greift Hessen hart durch: 135 scharfe Schusswaffen hat das Land allein im Jahr 2021 von Waffenbesitzern eingezogen. Dabei konnten 42 Rechtsextremisten- oder Reichsbürger entwaffnet werden.“
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