Steuerhinterziehung durch unversteuertem Wasserpfeifentabak

Hessen
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Mit Spezialeinsatzkräften des Zollkriminalamtes, der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), nahmen Ermittler des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main in den frühen Morgenstunden des 20.01.2022 eine Person in Siegen vorläufig fest.



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Gegen den 38-jährigen Hauptbeschuldigten und weitere Beschuldigte, von denen ebenfalls drei Personen vorläufig festgenommen wurden, ermittelt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Siegen wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung durch die illegale Herstellung und den Vertrieb von unversteuertem Wasserpfeifentabak.

Hinweise aus einem anderen Ermittlungsverfahren begründeten den Anfangsverdacht gegen die mutmaßlichen Täter. Die Fahnderinnen und Fahnder vollstreckten infolge Durchsuchungsbeschlüsse in insgesamt neun Objekten in Siegen, dem Kreis Siegen-Wittgenstein, dem Lahn-Dill-Kreis sowie in Berlin und stellten hierbei fertigen Wasserpfeifentabak, Vormaterialien zur Herstellung weiteren Shisha-Tabaks sowie Verpackungsmaterialien fest. Die erforderlichen Steuerzeichen für den Wasserpfeifentabak fehlten jedoch.

"Die unerlaubte Herstellung und der Handel mit unversteuertem Shisha-Tabak bringt mittels lukrativer Gewinnaussichten ein hohes Betrugspotenzial mit sich. Dies führt neben Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft und stellt somit kein Kavaliersdelikt dar", so die Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main

Unterstützt wurden die Maßnahmen durch Einsatzkräfte der Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg und Essen, des Hauptzollamtes Dortmund sowie durch die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein. Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sowie der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhehlerei dauern an. Die Tatverdächtigen befinden sich nach den Maßnahmen derzeit auf freiem Fuß.

Wasserpfeifentabak unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Ware der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen.

Wer Wasserpfeifentabak, für den die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten den Tabak verschafft, oder den Wasserpfeifentabak absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare Steuerhehlerei.


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