Überwachung der Umsetzung 3G und Homeoffice

Hessen
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Um das Infektionsrisiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu senken, müssen Arbeitgeber ihnen ein Angebot zum Arbeiten im Homeoffice machen, sofern zwingende betriebliche Gründe nicht dagegensprechen und es gilt eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz.



Grundlage ist das im November 2021 geänderte  Infektionsschutzgesetz. Demnach ist der Zutritt zum Arbeitsplatz nur noch Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt: Sie müssen gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise vor Betreten der Arbeitsstätte zu kontrollieren. Wer das Betriebsgelände betreten will, muss einen Nachweis über seinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird. Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Arbeitgeber sind verpflichtet, zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten.

Für die Überwachung dieser Vorgaben, die bis zum 19. März gelten, sind die Arbeitsschützer des Regierungspräsidiums Darmstadt im Regierungsbezirk zuständig. Bislang wurden rund 600 Betriebe vor Ort kontrolliert oder mussten ihre Umsetzungskonzepte schriftlich vorlegen. Die Auswahl der kontrollierten Betriebe erfolgte stichprobenartig im gesamten Aufsichtsbezirk oder auf Grund von Beschwerden. Kontrolliert wurde Betriebe aus allen Branchen (auch Baustellen). Ausgenommen ist das Gesundheitswesen, hierfür ist das RP nicht zuständig.

Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid erläutert: „Arbeitgeber müssen bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anbieten. Dies gilt, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dagegensprechen. Überwiegend wird Homeoffice angeboten, allerdings liegen uns auch Beschwerden vor, dass dies nicht der Fall ist, obwohl es nach Auffassung der Beschäftigten möglich ist.“ Diesen Beschwerden wird nachgegangen. Nicht in allen Fällen könne eine Lösung gefunden werden, da die Einschätzung, ob Homeoffice möglich sei, unterschiedlich bewertet wird.

Jutta Flocke, Abteilungsleiterin des Arbeitsschutzes, bilanziert: „Die Überwachung der 3G-Vorgaben hat ergeben, dass sie durch die Betriebe in der Regel gut und zeitnah umgesetzt werden, Mängel sind hier meist eher formaler Natur, etwa in der Dokumentation oder in der Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung. Die Kontrollen wurden von den Betrieben überwiegend begrüßt und positiv bewertet, Informationsdefizite über die geltenden Regelungen haben wir lediglich bei kleineren Baustellen mit überwiegendem Einsatz von Unternehmen aus dem Ausland beobachtet.“ Hier müssen Betriebe sich darüber informieren, ob externe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von ihrem jeweiligen Arbeitgeber kontrolliert werden oder nicht.


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