Zur Umsetzung der bundesweiten Mitspiegel-Reform in hessisches Landesrecht sagte Jörg Michael Müller, Abgeordneter der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag:
„Der Bundestag hat im vergangenen Sommer eine Reform des Mietspiegel-Rechts auf den Weg gebracht, die nun vom Land Hessen umgesetzt wird. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen, das bringt für Mieter und Vermieter gleichermaßen Rechtssicherheit und Transparenz bei der marktüblichen Miete. Wegen dieser herausragenden Funktionen ist es notwendig, dass Mietspiegel das tatsächliche Marktgeschehen abbilden und frei von politischer Manipulation sind.
Mietspiegel erleichtern die Berechnung der örtlichen Vergleichsmiete, nach der sich Mieterhöhungen, Neuvermietungen sowie für die Miethöhe in Gebieten mit einer Mietpreisbremse richten. Auch künftig müssen sie nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet werden, denn nicht politische Ideologie, sondern wissenschaftliche Erkenntnisse müssen die Grundlage für Mietspiegel sein. In Hessen soll die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung weiterhin bei den Gemeinden bleiben.“
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