Lübcke-Mord: Tat nicht vorhersehbar

Hessen
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Der Obmann im Untersuchungsausschuss (UNA) zum Mord an Dr. Walter Lübcke (CDU) und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, sagte zur Sitzung:



„In der heutigen Sitzung des UNA wurden Mitarbeiter des Staatsschutzes Nordhessen als Zeugen gehört. Ein Zeuge des Staatsschutzes Nordhessen teilte dabei mit, dass weder E. noch H in der Zeit von 2005 bis zum Mord an Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 besonders hervorstachen. Beide erschienen in dieser Zeit nicht besonders gefährlich.

Da aus diesem Grund die Akten automatisch, rechtmäßig und juristisch korrekt gesperrt werden mussten, stellt sich die grundsätzliche und ernsthafte Frage, ob die Speicherfristen zukünftig für solche Akten beim Verfassungsschutz über vermeintlich inaktive Personen aus der radikalen Szene verlängert werden sollten. Dabei wird es spannend sein, ob es dazu eine parlamentarische Mehrheit geben wird.

Eine weitere wichtige Erkenntnis der heutigen Sitzung war, dass ein Lichtbild einer Sonnenwendfeier auf dem vermutlich E. abgebildet ist, wahrscheinlich erst nach der Ermordung an Dr. Walter Lübcke richtig zugeordnet und identifiziert werden konnte. Die hinterfragte Abfrage von polizeilich gespeicherten Daten erfolgte dabei 2013 nicht anlassbezogen, sondern im Rahmen einer Datenübertragung in die RED-Datei (Rechtsextremismus-Datei). Auch wenn im Rückblick vieles vermeintlich klarer erscheint, sollten wir uns vor Rückschaufehlern hüten. Die schreckliche Tat war mit den damaligen Erkenntnissen nicht vorhersehbar.“


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