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„Jugendliche ab 16 Jahren haben laut anerkannter Studien das notwendige politische Wissen und ausreichende Kompetenzen, um zu einer fundierten Wahlentscheidung zu kommen. Junge Menschen sollten endlich die Wertschätzung erfahren, die sie verdienen. Dazu gehört die Anerkennung, dass sie zur Wahl als fundamentalster Form der politischen Willensbildung und Teilhabe fähig sind und das Wahlrecht als vornehmstes Recht in einer Demokratie bekommen sollten“, erklärt Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, FDP-Vizepräsident des Hessischen Landtags, zur heutigen Anhörung im Innenausschuss zu einem Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters. „Die anzuhörenden Experten haben deutlich gemacht, dass die Absenkung des Wahlalters verfassungsrechtlich zulässig ist und die überwiegenden Gründe für ein kommunales Wahlrecht ab 16 sprechen“, sagt Hahn und fordert, im Zuge einer Absenkung des Wahlalters die politische Bildung zu verstärken. „Entsprechende Bildung, ob schulisch oder außerschulisch, hat starken Einfluss auf die politische Sozialisation.“

Hahn ergänzt: „Die Ausweitung des Wahlrechts ist stets Zeichen des gesellschaftlichen Fortschritts. Junge Menschen nehmen bereits in vielen Lebensbereichen Verantwortung wahr, sie arbeiten, zahlen Steuern und Sozialabgaben und nehmen als Konsumenten am Wirtschaftsleben teil. Sie dürfen bereits mit 14 Jahren ihre Religion frei bestimmen und können strafrechtlich für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden. Auch die Mitgliedschaft in Parteien ist bereits ab 16 Jahren zulässig.“


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