Das Verfahren war ein Präzedenzfall, weil erstmals in Hessen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Individuen der hessischen Verantwortungsarten Rotmilan und Schwarzmilan erteilt wurde, was die NI für nicht vereinbar mit dem EU-Recht hält.
Vor allem deswegen hatte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Klage eingereicht. Nun hat das Verwaltungsgericht Gießen der NI den Tenor der Entscheidung in seinem Urteil mitgeteilt: Die Genehmigung wird aufgehoben.
"Wir begrüßen diese Entscheidung und sind gespannt, wie die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes sie begründet“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender und hessischer Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).
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