Klimabonus für energieeffizienten Wohnraum

Hessen
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Das Land Hessen plant einen Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung für Wohnungsunternehmen oder Haushalte, die ein neues Haus oder eine neue Wohnung bauen oder erwerben, und zwar abhängig vom Energiestandard der Immobilie.



Dies teilte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Donnerstag mit. Das Sonderprogramm „Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung“ enthält einen Zuschuss von voraussichtlich 17.500 Euro für den Effizienzhaus-Standard 55 und 37.500 Euro für den Effizienzhausstandard 40 Plus.

„Unser Ziel ist, dass jede und jeder in Hessen eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden kann. Darum stellen wir Rekordmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung und unterstützen auch diejenigen, die einen Verdienst unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen haben und Eigentum erwerben wollen“, so Al-Wazir. „Dabei haben wir den Klimaschutz fest im Blick, denn der Gebäudesektor muss zwingend klimaneutral werden. Der geplante Klimabonus setzt genau hier an: Energieeffizienz im Neubau oder beim Hauskauf wird belohnt.“

Mit dem geplanten Klimabonus wird die bisherige Mietwohnungsbau- und Eigentumsförderung des Landes ausgeweitet. Diese richtet sich vor allem an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. So darf das Einkommen einer Familie mit zwei Kindern nach den aktuellen Grenzen knapp 87.000 Euro betragen, wenn sie von dem Förderdarlehen profitieren will. Für diese bietet das Land ein nachrangiges Darlehen zu einem jährlichen Zinssatz von 0,6 Prozent für 20 Jahre an. „Damit sichern wir genau den Teil der Finanzierung ab, den Hausbanken wegen eines höheren Risikos ablehnen oder nur gegen höhere Zinsen übernehmen“, so Al-Wazir. Gerade in Zeiten wieder steigenden Marktzinsen seien die Darlehen des Landes eine wichtige Unterstützung beim Erwerb eines Eigenheims.

Darüber hinaus wurde in den vergangenen Jahren die Förderung vereinfacht, indem Förderrichtlinien zusammengeführt wurden – das erleichtert die Antragsstellung. Zudem ist im Hessischen Wohnraumfördergesetz festgelegt, dass die Einkommensgrenzen alle drei Jahre automatisch angepasst werden. „Damit stellen wir sicher, dass der Kreis derjenigen, die die Förderung des Landes nutzen können, nicht kleiner wird“, so der Minister und verwies auf die nächste Anpassung zum 1. Januar 2023. 


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