NABU: Artenschutz muss so sichtbar wie Windkraft sein

Hessen
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Mit einem Sechs-Punkte-Forderungskatalog zieht der NABU Hessen eine erste Bilanz der vor einem Jahr von der hessischen Landesregierung gestarteten Hilfsprogramme für insgesamt neun windkraftsensible Arten. „Die von der Landesregierung in Angriff genommenen Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, greifen aber viel zu kurz“, erklärt Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen.



Um die vom Ausbau der Windkraft gefährdeten Vögel und Fledermäuse zu erhalten, brauche es große Schutzgebiete statt nur kleinräumiger Einzelmaßnahmen. So sei es durchaus sinnvoll, Schwarzstorch-Horste mit Baummanschetten gegen Fressfeinde zu sichern oder kleine Schutzzonen um derzeitige Kolonien der Fledermaus „Kleiner Abendsegler“ einzurichten. „Das ist aber letztlich ein statisches Konzept, das der Natur nicht wirklich gerecht wird. Nur in großflächigen Schutzgebieten haben die Tiere die Möglichkeit, neue Horstbäume und Quartiere zu finden, wenn die alten durch Windwurf, Trockenschäden, Alterung oder Verkehrssicherungsmaßnahmen verloren gehen und sie umziehen müssen“, so Eppler.

Sowohl für die dauerhafte Sicherung der windkraftsensiblen Arten als auch für deren Ausbreitung, braucht es großflächige Lebens- und Nahrungsräume. Es reiche nicht, kleine Restpopulationen wie vom Großen Abendsegler (3 Kolonien) oder der Mopsfledermaus (14 Kolonien) zu erhalten, sondern sie müssten auch in ihrer Zahl zunehmen. Individuenverluste an Windkraftanlagen können nur ausgeglichen werden, wenn anderswo neue Lebensräume erschlossen werden. Deshalb fordert der NABU Hessen in seinem Sechs-Punkte-Forderungskatalog, solche Schutzgebiete jetzt einzurichten, damit geeignete Ersatz-Lebensräume zur Verfügung stehen. Da über 80 Prozent der hessischen Windvorrangflächen in Wäldern liegen, sollten Schutzgebiete bevorzugt dort eingerichtet werden. „Wenn die Landesregierung nach dem Motto „2 Prozent Windkraft – 2 Prozent Wildnis“ handelt, kann der Schutz der biologischen Vielfalt auch überall sichtbar werden“, so Eppler. Das Land könne damit auch endlich das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie aus dem Jahr 2008 erfüllen, in jedem Bundesland 2 Prozent Wildnisflächen von jeweils mehr als 1.000 Hektar Größe einzurichten. Derzeit ist Hessen mit lediglich 0,5 Prozent davon noch weit entfernt. Da Umsetzung von Naturschutz-Maßnahmen auf privatem Grund nicht dauerhaft und nur mit großem finanziellem Aufwand möglich ist, sollte sich das Land darauf konzentrieren, Schutzprojekte im Wald primär auf Landesflächen umzusetzen. „Der Vorteil ist, dass Schutzgebiete im Landesbesitz ganz schnell ausgewiesen werden können. Der NABU hat auch schon konkrete Vorschläge für den Staatswald erarbeitet“, so Eppler.

Auch die Organisation der Artenhilfsprogramme lässt zu wünschen übrig. „Die Programme müssen effizienter aufgestellt werden. Bislang ist eine Steuerung durch das Umweltministerium nur bis zum Jahr 2024 vorgesehen“ erläutert Eppler. Deshalb würden aufwändigere Maßnahmen erst gar nicht begonnen. Um die Artenhilfsprogramme auf Dauer anzulegen, bedürfe es einer „Taskforce“, also einer Gruppe von Fachexpert*innen der Umweltverwaltung, die federführend für die Umsetzung der Artenhilfsprogramme zuständig ist. Dazu sei auch eine deutlich bessere Finanzausstattung für die praktische Umsetzung von Hilfsmaßnahmen notwendig, vor allem im Offenland und an Gewässern. Erstaunt zeigt sich der NABU darüber, dass bislang kein jährlicher Erfolgsbericht vorgesehen ist. „Um die Wirkung der Artenhilfsmaßnahmen zu überprüfen und damit auch die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen, ist eine jährliche Bilanzierung und Veröffentlichung der Ergebnisse von großer Bedeutung“, erklärt Eppler.

Der NABU Hessen bekennt sich weiterhin zum Ausbau der erneuerbaren Energien als wichtigem Baustein zur Zukunftssicherung in der Klimakrise. „Windkraftausbau und Artenhilfsprogramme sind zwei Seiten einer Medaille“, so Eppler. Eine nachhaltige Entwicklung sei nur möglich, wenn beides zusammengedacht und gleichgewichtig umgesetzt werde. Deshalb begrüßt der NABU weitere von der Landesregierung angestoßene Naturschutzprogramme, die auch windkraftsensiblen Arten zugutekommen – so die Kooperationsvereinbarung Naturschutz und Landwirtschaft, der Aufbau von Landschaftspflegeverbänden, die Strategie zur Reduktion von Pestiziden, die Erhöhung des Anteils der Öko-Anbaufläche auf 25 Prozent bis 2025 und die Novellierung der Naturschutzleitlinie für den Staatswald. Es gelte nun aber, diese Versprechungen zu halten und zeitnah umzusetzen.

Hintergrund

Im Jahr 2019 war der NABU Hessen Anstoßgeber zur Erarbeitung von Artenhilfs-Programmen für die neun windkraftsensiblen Arten Rotmilan, Schwarzstorch, Wespenbussard, Waldschnepfe, Bechstein-, Mops- und Rauhautfledermaus sowie Großer und Kleiner Abendsegler. Ein Jahr nach dem offiziellen Programmstart am 21. Mai 2021 zieht der NABU Hessen nun eine erste Bilanz und prüft, inwieweit die Versprechung von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am 21.2.2022, „unser Ziel ist also: mehr Windräder und mehr Rotmilane“, bislang umgesetzt wurde. Da das Habeck-Osterpaket die Energiewende beschleunigen möchte, ist auch in Hessen ein weiterer Zuwachs an Windkraftanlagen in den Vorranggebieten zu erwarten. Und da sich neu geschaffene Lebensräume auch erst noch so entwickeln müssten, dass sie Heimat der bedrohten Arten werden könnten, sollten die Maßnahmen auch deutlich vor dem Bau der Windkraftanlagen erfolgen.


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