Rentner oder Studenten werden durch die SPD geführte Bundesregierung von dem vorgesehenen 300 Euro Zuschuss zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise ausgeschlossen.

Der Ausschluss gerade dieser Bevölkerungsgruppen zeigt die mangelnde Wertschätzung der Ampelregierung in sozialen Fragen. Denn auch pflegende Angehörige oder Menschen, die Kranken- oder Elterngeld bekommen, gehen leer aus. Bei der „Spritpreissenkung“ oder der Abschaffung der EEG-Umlage werden keine Bevölkerungsgruppen ausgeschlossen. Ganz im Gegenteil; wer viel verbraucht, der erhält viel Entlastung. Für Unternehmen werden weitere finanzielle Unterstützungen wegen der steigenden Energiepreise diskutiert. Nur bei Rentnern und Studenten wird eine Ausnahme vom Gleichheitsgrundsatz gemacht. Das ist sozial ungerecht und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Die Senioren-Union der CDU Hessen sichert dem Sozialverband VdK seine Unterstützung in der vorgesehenen Musterklage zu. Gleichfalls fordert sie die Hessische Landesregierung und die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag auf, alles dafür zu tun, dass die sozial Schwachen nicht weiter benachteiligt werden. Die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP sollen aufgefordert werden, ihre Haltung gegenüber den benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu ändern.


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