„Die Möglichkeiten der Mindestlohn-Kommission reichen jedoch nicht aus, um eine armutsfeste Lohnuntergrenze umzusetzen“, erklärt Michael Schmitt, Diözesansekretär der KAB Fulda.

Mit der Petition `Stoppt die Armutsfalle Mindestlohn´ an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte der katholische Sozialverband den Minister im vergangenen Jahr aufgefordert, gemeinsam mit der KAB eine Gesetzesinitiative zu starten, „die einen sozial gerechten Mindestlohn ermöglicht“. „Mit der morgigen endgültigen Verabschiedung der Mindestlohnanhebung auch durch den Bundesrat sehen wir einen wichtigen Teil unserer Petition umgesetzt“, betont Michael Schmitt, der gleichzeitig die Haltung der Unionsparteien kritisiert, der Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen.

Mindestlohngesetz muss Existenzsicherung stärker berücksichtigen

„Die Kommission war mit den Anhebungen im Cent-Bereich nicht in der Lage einen nötigen Sprung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn umzusetzen“, so Michael Schmitt. Er appelliert zudem an die Ampel-Koalition, das jetzige Mindestlohngesetz (MiLoG) zu reformieren und neben der Lohnentwicklung auch die sozioökonomische Existenzsicherung bei der Berechnung stärker zu berücksichtigen und Kontrollen auszubauen.

Angesichts steigender Preise im Bereich der Lebenshaltungskosten und der Inflation sieht die KAB die Anhebung auf zwölf Euro als deutlich zu niedrig an. „Wir brauchen aktuell bereits einen Mindestlohn von deutlich über 14 Euro, um die Geringverdiener vor Armut zu schützen und eine soziale Spaltung in Deutschland zu verhindern. Zwölf Euro brutto sind trotz Vollzeitarbeit kein existenzsichernder Lohn und programmiert zusätzlich den Einstieg in Altersarmut“, kritisiert Schmitt. 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2