Waren 2019 durchschnittlich 26,78 und im Jahr 2020 noch 24,95 durchschnittliche Fehltage pro Person verzeichnet worden, konnte für 2021 ein weiterer Rückgang auf 24,34 Tage pro Person festgestellt werden. Im Vergleich zu 2019 und damit den Zeitraum vor der Pandemie sank die Zahl der Fehltage hessischer Polizeibeamter damit um zwei Tage.  (Bei der Auswertung der Fehlzeiten werden aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei der hessischen Polizei die Kalendertage der Abwesenheit und nicht die Arbeitstage ausgewertet. Dies bedeutet, dass eine dauerhaft krankgeschriebene Polizeibeamtin oder ein dauerhaft krankgeschriebener Polizeibeamter im Jahr 2021 mit vollen 365 Tagen (im Jahr 2020 mit vollen 266 Tagen) in die Statistik eingeht und nicht mit seinen individuellen 255 Arbeitstagen (im Jahr 2020 waren es 254 individuelle Arbeitstage). Eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter, der im Jahresverlauf drei Erkrankungen (jeweils von Montag bis Sonntag) zu verzeichnen hatte, bei denen er jeweils fünf Arbeitstage dem Dienst fernblieb, wird somit aktuell mit 21 Kalendertagen und nicht mit 15 Arbeitstagen erfasst.)

„Für unsere Polizeibeamtinnen und -beamte waren die Pandemiejahre 2020 und 2021 sehr belastend. Trotz der erschwerten Bedingungen und den großen Herausforderungen haben die Kolleginnen und Kollegen deutlich seltener gefehlt. Seitens der Hessischen Landesregierung wird alles unternommen, um die Kolleginnen und Kollegen weiter zu unterstützen. In den vergangenen Jahren kamen immer mehr zusätzliche Polizisten in den Dienst. Hessen hat mit den Sicherheitspaketen massiv in zusätzliches Personal für die hessische Polizei investiert. Die zusätzlich ausgebildeten Einsatzkräfte verstärken bereits die Polizei bei ihrer täglichen Arbeit. Aus dem Kreis der Studienabsolventen der Jahre 2018 bis 2022 konnten bislang bereits rund 1.165 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten den Polizeidienststellen zugewiesen werden. Bis 2025 werden es mit mehr als 16.000 Beamtinnen und Beamten der hessischen Polizei in unserem Land so viele wie nie zuvor sein. Die Rekordeinstellungen sind bereits heute ablesbar und die Entlastung innerhalb der Polizei wird immer spürbarer. Über das historische Stellenplus hinaus hat das Land in den vergangenen Jahren zahlreiche Verbesserungen für die hessische Polizei eingeleitet, die der herausragenden Arbeit für die Sicherheit in unserem Land noch stärker Rechnung trägt. Dazu gehören vielfältige Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements, eine höhere Besoldung, neue Gehaltszulagen sowie bessere Aufstiegschancen. Diesen Weg werden wir im Sinne unserer Polizeibeamtinnen und -beamten in den kommenden Jahren konsequent weitergehen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU).

Nächste Besoldungserhöhung bereits am 1. August 2022

Mit dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz wurde erst in 2020 eine Besoldungserhöhung für Polizistinnen und Polizisten bis ins Jahr 2021 verabschiedet. 2019 und 2020 wurden die Grundgehaltssätze, der Familienzuschlag, die Amtszulage für hessische Beamtinnen und Beamte sowie der Anwärtergrundbetrag um jeweils 3,2 Prozent-Punkte erhöht. 2021 erfolgte eine weitere Erhöhung von 1,4 Prozent-Punkten. Die nächste besoldungsrechtliche Tabellenerhöhung von 2,2 Prozent-Punkten erfolgt bereits zum 1. August 2022. Genau ein Jahr später erfolgt bereits die nächste Erhöhung um 1,89 Prozent (1. August 2023). Bereits mit den Februar-Bezügen 2022 erhielten zudem Polizeibeamte eine Corona-Sonderprämie in Höhe von insgesamt 1.000 Euro.

Alimentationsthematik wird zu einer weiteren Verbesserung führen

Aktuell stehen darüber hinaus der Bund, alle Bundesländer und damit auch das Land Hessen vor der Herausforderung, eine verfassungskonforme Alimentation der Beamtinnen und Beamten wiederherzustellen, die absehbar zu einer weiteren Verbesserung der Besoldung hessischer Polizeibeamter führen wird. Die Hessische Landesregierung hat hierzu bereits unmittelbar nach der Verkündung der Vorlagebeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs erklärt, nicht erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, sondern zeitnah Maßnahmen zu entwickeln.

Mehr als 45 Millionen Euro für Überstunden ausbezahlt

Neben der Möglichkeit des Freizeitausgleichs, hat die Hessische Landesregierung 2016 ein vereinfachtes Programm zum Abbau von Überstunden initiiert. Allein dafür stellte das Land in den vergangenen drei Jahren seinen Polizistinnen und Polizisten ein Budget von mehr als 45 Millionen Euro zur Verfügung. Über den Polizeihaushalt hat das Land darüber hinaus neue Beförderungsmöglichkeiten innerhalb der Polizei geschaffen.

„Das Land unternimmt größte Anstrengungen, um unseren Polizistinnen und Polizisten optimale Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Damit stellen wir sicher, dass der Polizeiberuf nichts von seiner Anziehungskraft verliert. Allein in diesem Jahr schaffen wir mehr als 1000 neue Beförderungs- und Karrieremöglichkeiten innerhalb der Polizei. Dies ist ein klares Bekenntnis der Landesregierung für die Wertschätzung der wichtigen Arbeit unserer tüchtigen Polizistinnen und Polizisten“, so Innenminister Peter Beuth.

Historisches Stellenplus entlastet Kolleginnen und Kollegen

Die Hessische Landesregierung hat mit den Sicherheitspaketen I, II und III in den vergangenen Jahren massiv in zusätzliches Personal für die hessische Polizei investiert. 2025 werden landesweit über 16.000 Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen unterwegs sein, wovon alle Polizeidienststellen des Landes sowie die Kolleginnen und Kollegen profitieren werden. Dies ist im Vergleich zu 2014 ein historisches Stellenplus von rund 18 Prozent.

„Die Innere Sicherheit hat für die hessische Landesregierung oberste Priorität. In den vergangenen Jahren hat das Land die Weichen für den personellen Aufbau der hessischen Polizei gestellt, damit mehr Ordnungshüter in der Öffentlichkeit Präsenz zeigen können und eine noch bessere Strafverfolgung möglich ist. Gleichzeitig ermöglicht der historische Stellenzuwachs eine weitere Entlastung der engagierten Kolleginnen und Kollegen vor Ort“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Hintergrundinformation: Fehlzeiten bei der hessischen Polizei

Aufgrund der unterschiedlichen Schichtmodelle werden bei der hessischen Polizei stets auch Feier- und Wochenendtage zu Fehltagen hinzugerechnet. Darüber hinaus fließen im Gegensatz zu den Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen in die Fehlzeitenstatistik der hessischen Polizei alle Fehlzeiten ab dem ersten Kalendertag – auch ohne Attest – ein. Ein Vergleich von Krankenkassendaten mit den Fehlzeiten der hessischen Polizei ist daher nicht möglich.


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