Hürden für Bürgermeister-Abwahl sollen niedriger werden

Hessen
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Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag wollen die Voraussetzung für die Abwahl von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern an die Einwohnerzahl der Kommune koppeln.



„Die Abwahl der direkt gewählten Bürgermeistern vor dem Ablauf ihrer Amtszeit stellt ein direktdemokratisches Verfahren dar. Dieses Verfahren muss aber unabhängig von der Größe der Stadt oder Gemeinde faktisch umsetzbar sein“, fordert René Rock, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Die Freien Demokraten fordern daher die Landesregierung in einem Antrag (Drs. 20/8648) auf, eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung in die Wege zu leiten. „Hier sollte Hessen dem Beispiel Brandenburgs folgen und das zur Abwahl notwendige Quorum nicht starr bei 30 Prozent der Wahlberechtigten lassen, sondern nach Einwohnerzahl staffeln, wie es auch für Bürgerentscheide gilt.“ Das Quorum sinke dann bei steigender Einwohnerzahl, liege jedoch bei nicht weniger als 15 Prozent der Wahlberechtigten.

„Bei einem einheitlichen Quorum ist der Erfolg einer Abwahl von der Kommunengröße abhängig. Das wurde wissenschaftlich festgestellt“, ergänzt Yanki PÜRSÜN, Landtagsabgeordneter der Freien Demokraten und FDP-Fraktionsvorsitzender in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung. „Das Erreichen des 30-Prozent-Quorums ist in größeren Städten besonders schwierig, weil die kommunale Wahlbeteiligung oft gering ist. Die aktuelle Diskussion um eine Abwahl von OB Peter Feldmann in Frankfurt macht diese Problematik exemplarisch deutlich.“ Bei der Frankfurter Oberbürgermeisterwahl 2018 gaben im ersten Wahlgang 37,6 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, in der Stichwahl dann nur noch 30,2 Prozent. „Bei einer so geringen Beteiligung kommt es nur dann zur Abwahl, wenn mindestens 99,4 Prozent der Stimmen Ja lauten“, erklärt Pürsün. „Geringe Wahlbeteiligung darf aber nicht dazu führen, dass in der Folge eine ganze Stadtpolitik wie aktuell in Frankfurt gelähmt wird.“

 


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